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Sportfördergesetz: echte Mitbestimmung, verbindliche Standards für Schutz und Good Governance

Das Gesetz bietet die Chance, die Spitzensportförderung leistungsfähiger, transparenter und zukunftsfester aufzustellen. Damit dieser Anspruch eingelöst werden kann, sind jedoch Nachbesserungen erforderlich.
3 Min
2026-06-24
Blick auf Bundestag und politisches Viertel von der Spree.

Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages zum Sportfördergesetz bekräftigt Athleten Deutschland am Mittwoch seine Forderungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. Aus Sicht der unabhängigen Athletenvertretung bietet das Gesetz die Chance, die Spitzensportförderung leistungsfähiger, transparenter und zukunftsfester aufzustellen. Damit dieser Anspruch eingelöst werden kann, sind jedoch Nachbesserungen erforderlich. „Die gesetzliche Verankerung der Spitzensportförderung und die Errichtung einer Spitzensport-Agentur sind wichtige Schritte. Wir wollen die Abgeordneten ermutigen, die Reform konsequent zu Ende zu denken. Dazu gehört, dass Athletinnen und Athleten dort mitentscheiden können, wo die zentralen Entscheidungen über ihre Förder- und Rahmenbedingungen getroffen werden“, erklärt Pia Greiten, Präsidentin von Athleten Deutschland.

 

Mitbestimmung, Schutzstandards und Good Governance stärken

 

Athleten Deutschland fordert einen stimmberechtigten Sitz im Stiftungsrat der Spitzensport-Agentur. Darüber hinaus spricht sich der Verein dafür aus, die Umsetzung des Safe Sport Codes sowie den Anschluss der Spitzenverbände an das künftige Zentrum für Safe Sport zur Fördervoraussetzung zu machen. Zudem sollte das Gesetz Good Governance und wirksame Athletenbeteiligung ausdrücklich verankern. Mit der Errichtung der Spitzensport-Agentur muss die bestehende Steuerungslücke im System geschlossen werden. „Die aktuelle Situation im Eisschnelllauf verdeutlicht, wie dringend eine externe Überprüfung und die verbindliche Einforderung von guter Verbandsführung sind. Wenn Athletinnen und Athleten wiederholt unter Druck gesetzt und ohne triftige Begründungen zu Standortwechseln gezwungen werden sollen, muss jemand eingreifen können. Das Sportfördergesetz kann dafür die Grundlage schaffen“, sagt Johannes Herber, Geschäftsführer von Athleten Deutschland.

 

Hinweis: Die Anhörung beginnt um 15:30 Uhr und kann live im Parlamentsfernsehen sowie im Stream verfolgt werden. Die vollständige Stellungnahme von Athleten Deutschland zur Anhörung des Sportausschusses findet sich hier.