Wir geben Orientierung im Steuerdschungel!
Wenn du als Athlet*in Einkünfte durch Wettkämpfe, Sponsoring und Förderung generierst, beginnt für dich auch die Beschäftigung mit der Versteuerung. Durch unser FAQ zu steuerlichen Fragen rund um den Spitzensport helfen wir über erste Hürden und Fallstricke hinweg.
Bei kniffligeren Steuerfragen bieten wir unseren Mitgliedern darüber hinaus eine Erstberatung durch unseren Experten René Feldgen von DORNBACH an. Du hast über unser Kontaktformular die Möglichkeit, dich direkt an ihn zu wenden und umgehend Hilfe zu bekommen.
Unser Partner:
Wichtig: Die nachfolgenden Links, Infos und Texte stellen keine Steuer- bzw. Rechtsberatung dar. Bei Erstellung der Texte haben wir uns bemüht, eine auch für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise zu wählen. Dies geht teilweise zu Lasten einer am Gesetzeswortlaut orientierten Präzision. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprich über Konkretes mit den Berater*innen deines Vertrauens oder unseren Expert*innen.
Werde Mitglied
und unser Steuerservice gibt dir Orientierung
Unseren Steuerservice kannst du als aktives Mitglied von Athleten Deutschland nutzen. Wenn du noch kein Mitglied bist, kannst du es hier werden:
Fragen & Antworten zur Besteuerung von Sporteinkünften
Allgemeine Fragen
Einnahmen
- Steuerpflicht nur im Land des Wettkampfes
- Steuerpflicht nur in Deutschland - ggf. sind Besonderheiten des ausländischen Steuerrechts zu beachten
- Steuerpflicht im Ausland bei gleichzeitiger Berücksichtigung dieser Einnahmen bei der Ermittlung des Steuersatzes in Deutschland (sog. Progressionsvorbehalt)
- Doppelbesteuerung sowohl im Wettkampfland als auch im Wohnsitzland (Deutschland)
Rechnungen
- vollständiger Name und vollständige Anschrift des/der Sportler*in sowie des/der Leistungsempfänger*in
- Steuernummer bzw. Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Ausstellungsdatum
- fortlaufende Rechnungsnummer
- handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. den Umfang und die Art der sonstigen Leistung
- Zeitpunkt der Leistung
- anzuwendender Steuersatz, wobei die Leistungen des/der Sportler*in in der Regel dem Regelsteuersatz von derzeit 19 % unterliegen
- Entgelt sowie den darauf entfallenden Steuerbetrag
- gegebenenfalls ein Hinweis für den Fall der Steuerbefreiung
Sportspezifische Fragen
Unser Steuer-Experte ist für dich da
René Feldgen
René Feldgen ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführender Gesellschafter bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft DORNBACH GmbH.
Mehr über René FeldgenKontaktaufnahme zur Steuerberatung
Schreibe hier dein Anliegen über das Online-Formular an unsere Steuerberater*innen. Deine Anfrage wird von unserer Geschäftsstelle geprüft und an unsere Expert*innen weitergeleitet. Alle mit Sternchen (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
Wichtig: Die Serviceleistung deckt eine Erstberatung für spezielle steuerliche Einzelfragen ab. Der Umfang der Serviceleistung liegt im Ermessen unseres Kooperationspartners der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft DORNBACH GmbH. Für eine vollumfängliche Steuerberatung musst du ein gesondertes Mandat bei einer/m Steuerberater/in deiner Wahl abschließen.