Covid-19, Schutz

Qualifikation für und Teilnahme an den Olympischen und Paralympischen Spielen – Sicherheit gewährleisten und Fürsorgepflicht wahrnehmen

Berlin, 22. März 2021.
Vorbemerkung
Die Corona-Pandemie stellt weiterhin eine beispiellose Herausforderung für die Menschheit dar. Neue Mutationen des Coronavirus breiten sich weltweit aus und der Impfprozess schreitet nur schleppend voran. Der olympische und paralympische Spitzensport ist von den Auswirkungen der Pandemie nicht ausgenommen: Die Qualifikationswettbewerbe sowie die Olympischen und Paralympischen Spiele selbst finden in einer Zeit der akuten Infektionsgefahr statt.

Das Einreiseverbot für ausländische Zuschauer*innen für die Spiele in Tokio war die richtige Entscheidung. Der Gesundheitsschutz muss oberste Priorität haben. Die Spiele dürfen nicht zum globalen Superspreader-Event werden. Die Pandemie macht das Fest der Begegnung unmöglich.

Die Infektionsgefahr birgt große Risiken für alle Teilnehmer*innen, und es ist davon auszugehen, dass es sowohl in der Qualifikations- und Turnierphase der Olympischen und Paralympischen Spiele zu Infektionen kommen wird. Dies hat sich jüngst bei der Leichtathletik-EM in Torun (Polen) und beim Fecht-Weltcup in Budapest (Ungarn) durch eine hohe Zahl an Infektionen bei Athlet*innen gezeigt.

Viele Athlet*innen sind verunsichert. Auf ihnen lastet enormer Druck. Das IOC und die Weltverbände müssen daher zügig und überzeugend darlegen, wie Qualifikationsturniere und nicht zuletzt die Olympischen und Paralympischen Spiele sicher stattfinden können. Die Athlet*innen dürfen nicht in ein Dilemma gezwungen werden, in dem sie zwischen Teilnahme und ihrer sowie der Gesundheit anderer abwägen müssen. Die Athlet*innen erwarten, dass die Ausrichter*innen und entsendenden Verbände alle Maßnahmen ergreifen und keine Kosten und Mühen scheuen, um die Gesundheit der lokalen Bevölkerung sowie all jener zu schützen, die an den Qualifikationswettkämpfen, den Olympischen und Paralympischen Spielen teilnehmen.

Nachfolgend skizzieren wir

  1. grundlegende Anforderungen an das IOC und den DOSB als entsendendes NOK,
  2. unsere Erwartungen an die Verbände mit Blick auf die Qualifikationswettkämpfe und
  3. Mindestanforderungen an künftige Versionen des IOC-Playbooks[1].

1. Grundlegende Anforderungen an IOC und DOSB[2]
Ein transparenter Kommunikationsprozess zwischen den Athlet*innen, ihren Vertreter*innen und dem IOC muss jederzeit gewährleistet sein. So können Bedenken im Vorfeld der Spiele angesprochen und gegebenenfalls ausgeräumt werden. Die IOC-Exekutive muss transparent darüber berichten, wie sich eventuelle Bedenken in der Entscheidungsfindung und Szenarienplanung niederschlagen. Nur durch eine umfassende und nachvollziehbare Berichterstattung kann die Tragfähigkeit der Konzepte bewertet werden. Ein solches Vorgehen würde auch das Vertrauen der Athlet*innen und nicht zuletzt der Öffentlichkeit in das Verantwortungsbewusstsein der Organisatoren in Zeiten einer globalen Pandemie deutlich erhöhen.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die drei Kernprinzipien Beteiligung, Transparenz und Rechenschaftspflichtigkeit. Deren Befolgung bei der weiteren Planung der verschobenen Spiele hatten wir bereits in einer internationalen Telefonkonferenz mit der IOC-Athletenkommission im März 2020 eingefordert. Neben transparenter Kommunikation sollte Teilhabe an Entscheidungsprozessen gewähreistet werden. Athlet*innen und ihre Vertreter*innen sind Expert*innen. Ihr Wissen sollte für die Sicherheits- und Hygienekonzepte nutzbar gemacht werden. Entscheidungen, die sie direkt und indirekt betreffen, müssen auf ihrem Feedback fußen. Auch unabhängige Athletenvertretungen, die olympische Athlet*innen vertreten, müssen gleichberechtigt einbezogen werden. Feedback muss öffentlich zugänglich und sichtbar gemacht werden. Das IOC muss transparent darüber berichten, wie Feedback von Athlet*innen in die Entscheidungsfindung eingeflossen ist.

Es zeichnet sich ab, dass nicht alle teilnehmenden Athlet*innen bis zu den Spielen geimpft sein werden. Manche Länder wie etwa Ungarn priorisieren Athlet*innen, in anderen Ländern haben Impfkampagnen nicht einmal begonnen. Diese Unterschiede führen zu global ungleichen Vorbereitungs- und Wettkampfbedingungen. In Deutschland läuft die Impfkampagne schleppend. Risikogruppen und Personal der Daseinsvorsorge werden derzeit zurecht priorisiert. Athlet*innen stimmen der derzeitigen Impfreihenfolge grundsätzlich zu, dies hat nicht zuletzt eine DOSB-Umfrage vom Februar 2021 bestätigt. Aus unserer Sicht bedarf es bereits jetzt einer gesellschaftlichen Diskussion, ob Athlet*innen, die Deutschland international vertreten, zügig geimpft werden sollen, sobald die derzeit priorisierten Gruppen durchgeimpft sind. Unter Berücksichtigung von Trainingsausfällen und der ausstehenden Qualifikationswettkämpfe ist die Zeit knapp. Für den Fall einer Impfung der Athlet*innen vor den Spielen muss eine Impfstrategie für Athlet*innen bereitstehen und bis dahin sorgfältig vorbereitet worden sein.

Neben Impfungen werden strenge und hocheffektive Sicherheits- und Hygienekonzepte weitere Bausteine zur Verringerung von Infektionswahrscheinlichkeiten und -herden sein. Vor diesem Hintergrund sehen wir bei der aktuellen Version des IOC-Playbook für Athlet*innen weitreichende Verbesserungspotenziale (siehe unten). Insgesamt ist es unwahrscheinlich, dass sich Infektionen komplett vermeiden lassen werden. Das IOC muss daher transparent kommunizieren, unter welchen Bedingungen die Spiele stattfinden können und unter welchen nicht. Es müssen frühzeitig „rote Linien“ kommuniziert werden. Wir bitten, das Risiko einer großen Anzahl von Infektionen, schweren Verläufen und gar Todesfällen zu bewerten, transparent zu kommunizieren und über die Verfahrensweise in solchen Fällen aufzuklären.

Für das Überschreiten roter Linien müssen Konsequenzen definiert werden. Eine verantwortungsvolle Planung sollte alle möglichen Szenarien in Betracht ziehen; Alternativszenarien sollten also nicht kategorisch im Voraus ausgeschlossen werden. Es muss Indikatoren geben, anhand derer die Gefahrenlage für die Durchführung der Spiele evaluiert werden kann. Dies gilt sowohl für die Vorbereitung als auch für den Verlauf der Spiele. Es sollte ein Expertengremium geben, das diese Indikatoren überwacht. Dieses sollte regelmäßig über den aktuellen Stand der Gefahrenlage öffentlich und gegenüber den Athlet*innen berichten.

Die mit der Teilnahme an den Olympischen Spielen verbundenen Risiken können nicht von vornherein vollständig ausgeschlossen werden. Die Teilnahme an den Spielen und den Qualifikationswettbewerben sollte jedoch nicht vollständig auf eigenes Risiko der Athlet*innen geschehen. Deswegen sollten Athlet*innen auch keine Erklärungen unterschreiben, mit denen sie die Veranstalter*innen von jeglicher Haftung im Krankheits- oder Todesfall befreien. Haftungs- und Versicherungsfragen sind zu klären und transparent sowie frühzeitig zu kommunizieren. Würde eine nachweisliche Infektion während der Spiele wie ein Arbeitsunfall bzw. ähnlich einer Berufskrankheit eingeordnet werden können? Sind bei schweren Verläufen und bleibenden Folgeschäden abseits medizinischer Kosten alle Eventualitäten, wie etwa eine bleibende Minderung der Erwerbsfähigkeit, durch den Versicherungsschutz der Athlet*innen abgedeckt? Wer haftet in solchen Fällen? Wer haftet für Schäden nach möglichen Pflichtverletzungen von Organisatoren?

Das IOC, die internationalen Verbände, die Nationalen Olympischen Komitees und die Veranstalter*innen haben die Pflicht, die Gesundheit der Öffentlichkeit, der Athlet*innen und der Betreuerstäbe zu schützen. Diese Pflicht sollte genauso aufbereitet, veröffentlicht und bei Verletzung an Sanktionen gekoppelt sein, wie bei allen anderen teilnehmenden Anspruchsgruppen.

Wenngleich die Verantwortung bei der Vorbereitung und Durchführung der Olympischen Spiele beim IOC liegt, bitten wir den DOSB, der deutschen Delegation eine Einschätzung zu dem Sicherheits- und Hygienekonzept in Tokio auf Grundlage einer unabhängigen und externen Überprüfung zu geben. Athlet*innen sollten umfassend informierte Entscheidungen treffen können.

2. Erwartungen an die Verbände mit Blick auf die Qualifikationswettkämpfe
Athlet*innen und Athletenvertreter*innen haben uns mit Fragen und Sorgen rund um Hygiene- und Sicherheitskonzepte bei Wettkämpfen im Ausland kontaktiert. Sie sind oft unsicher, ob die Gastgeber*innen die gebotenen Anforderungen an Sicherheit und Hygiene vollumfänglich erfüllen. Die Verbände dürfen die Athlet*innen unter keinen Umständen in ein Dilemma entlassen, in dem sie zwischen Teilnahme an Wettbewerben und ihrem sowie dem Gesundheitsschutz anderer wählen müssen. Die Inkaufnahme einer solchen Situation wäre pflichtverletzend.

Es ist die Aufgabe der Weltverbände, allen Athlet*innen mit Qualifikationschancen für die Olympischen und Paralympischen Spiele sichere Qualifikationswettbewerbe, einschließlich sicherer Rahmenbedingungen, zu gewährleisten. Ihre Hygiene- und Sicherheitskonzepte müssen den höchsten Standards entsprechen. Athleten Deutschland hat mit Brief vom 9. März 2021 gegenüber den deutschen Spitzenverbänden angeregt, die vom TÜV Rheinland zertifizierten Hygienestandards des DOSB als Maßstab zur Prüfung ausländischer Konzepte zu nehmen und bei Mängeln entsprechende Ergänzungen zu fordern. Eine auf der Überprüfung der Hygiene- und Sicherheitskonzepte aufbauende Risikoabschätzung sollte den zu entsendenden Athlet*innen und den jeweiligen Athleten-vertreter*innen mitgeteilt werden.

Darüber hinaus müssen die Athlet*innen über die Absicherung von Risiken aufgeklärt werden. Zum Beispiel muss der genaue Ablauf im Infektions- und/oder Quarantänefall eindeutig geregelt sein – ebenso wie Fragen bezüglich der sich daran anschließenden finanziellen, sportlichen und gesundheitlichen Risiken. Im Infektionsfall sollte Athlet*innen neben der selbstverständlichen medizinischen Versorgung ein umfassendes Angebot zur psychologischen Unterstützung gemacht werden.

Es ist außerdem sicherzustellen, dass die Veranstalter*innen und Ausrichter*innen der Wettkämpfe ihrer Fürsorgepflicht für die Athlet*innen nachkommen. Wenn Athlet*innen Verzichtserklärungen unterzeichnen sollen, in denen sie im Infektions- und gar Todesfall auf jegliche Haftungs- und Regressansprüche gegenüber den involvierten Parteien verzichten, sind solche Erklärungen umgehend von Expert*innen zu überprüfen. Die Athlet*innen sowie die jeweiligen Athletenvertreter*innen sind entsprechend aufzuklären.

Sollten sich Unsicherheiten und/oder Überforderung der nationalen Fachverbände im Umgang mit den Qualifikationsturnieren abzeichnen, empfehlen wir dem DOSB dringend, eine zentrale Leit- und Kompetenzstelle einzurichten, damit von deutscher Seite alles für die Sicherheit der Athlet*innen getan wird. Diese könnte nicht nur den Verbänden helfen, sondern auch in Partnerschaft mit Athleten Deutschland und den Athletenvertreter*innen Unsicherheiten, offene Fragen und Probleme der Athlet*innen klären. Auch das IOC sollte Sorge dafür tragen, dass die Sicherheits- und Hygienekonzepte der Weltverbände höchsten und vergleichbaren Standards entsprechen und bei Unsicherheiten und/oder Überforderung der Weltverbände eine helfende Hand reichen.

Athlet*innen, die aufgrund nachvollziehbarer Sicherheitsbedenken auf eine Teilnahme verzichten beziehungsweise aufgrund von Quarantänemaßnahmen oder eines positiven Tests nicht teilnehmen können, sollten eine alternative Möglichkeit durch ihr Nationales Olympisches Komitee oder den internationalen Fachverband erhalten, sich durch einen nötigen Leistungsnachweis zu qualifizieren. Falls Qualifikationswettbewerbe pandemiebedingt gänzlich gestrichen werden müssen, sollten gerechte und nachvollziehbare Kriterien für eine Nominierung gemeinsam mit den Athlet*innen oder ihren Vertreter*innen entwickelt werden.

3. Mindestanforderungen an zukünftige Versionen des Playbooks
3.1 Anreise, Unterkunft, Vorbereitung und Wettkämpfe

Das Playbook sollte detaillierte Beschreibungen der Sicherheitsmaßnahmen für Training, Reisen, Wettkämpfe und Unterbringung für jede Sportart beinhalten. Die Einzelheiten des Anreiseprozesses und mögliche Vorgaben für Isolations- und Bubblekonzepte, im entsendenden Land und nach Ankunft in Japan, müssen dargelegt werden. Die Athlet*innen sollten im Rahmen dieser Sicherheitsmaßnahmen ihre reguläre Vorbereitungs- und Trainingsroutine vor einem Wettkampf beibehalten können. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Räumlichkeiten groß genug sind, um ausreichend Abstand einhalten zu können. Das disziplinspezifische Erfahrungswissen von Athlet*innen sollte bei der Planung der Maßnahmen unbedingt abgerufen werden. Die Kapazitäten in den Wettkampf- und Trainingsstätten sollten so geplant werden, dass jederzeit eine Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen, vor allem Social Distancing, gewährleistet werden kann.

Bei Reisen, besonders innerhalb von Japan, sollte nur in absoluten Ausnahmefällen auf öffentliche Transportmittel zurückgegriffen werden. Athlet*innen sollten zudem in Einzelunterkünften mit privaten Bädern untergebracht werden. Jegliche Innenräume, in denen sich Athlet*innen und Teilnehmer*innen aufhalten, sollten im Hinblick auf effektive Belüftung evaluiert und mit den notwendigen technischen Geräten zur Durchlüftung ausgestattet werden.

3.2 Masken
Es sollte einheitliche Standards für die Masken geben, die während der Spiele getragen werden, um ein Höchstmaß an Schutz zu gewährleisten. Die Veranstalter*innen sollten die Teilnehmer*innen mit diesen Masken versorgen. Die Masken müssen mindestens für den medizinischen Einsatz zertifiziert sein.

3.3 Tests
Engmaschiges Testen, mindestens ein Mal am Tag, ist wichtiger Teil der Sicherheitsstrategie. Dabei sollten Athlet*innen in der Lage sein, sich jederzeit testen zu lassen. Die Teststationen sollten in unmittelbarer Nähe der Unterkünfte zugänglich sein. Der Weg und der Transport zu einer Teststation sollte die Athlet*innen nicht unnötigen Gefahren aussetzen. Die Kapazitäten der Teststationen sollten von vornherein so geplant und koordiniert werden, dass die Athlet*innen ohne Wartezeit ihre Tests zu einem festen Termin wahrnehmen können.

Nach einem positiven Test werden die Athlet*innen laut Playbook nicht die Erlaubnis haben, weiter an den Olympischen Spielen teilzunehmen. Ein positives Testergebnis sollte in jedem Fall durch weitere Tests eindeutig verifiziert werden. Die Protokolle für die Auslegung von Testresultaten in komplexen oder unklaren Fällen, die von der Results Advisory Expert Group entwickelt werden, sollten öffentlich zugänglich sein. Die Ergebnisse der Auslegung in einem solchen Fall sollten den Athlet*innen verständlich und nachvollziehbar erklärt werden.

3.4 Kontaktnachverfolgung
Die Kontaktnachverfolgung sollte über digitale Tools oder Wearables und eigens dafür zuständiges Personal sichergestellt werden. Die Veranstalter*innen sollten den Athlet*innen die technischen Geräte für die Kontaktverfolgung zur Verfügung stellen. Athlet*innen sollten über die Funktionen und Datenverarbeitungsprozesse dieser Tools umfassend aufgeklärt werden. Sie sollten umfassend darüber informiert werden, wie ihre Daten verarbeitet werden – von wem, wo und wie lange. Es sollte für jede Delegation eine oder mehrere Personen geben, die allein für die Kontaktverfolgung zuständig sind.

3.5 Medizinische Betreuung und Untersuchungen
Positiv getestete Athlet*innen sollten Zugang zur notwendigen und engmaschigen medizinischen Betreuung haben, die höchsten internationalen Standards in der Bekämpfung von COVID-19-Erkrankungen entspricht. Es sollte gewährleistet sein, dass genügend qualifiziertes medizinisches Personal zur Verfügung steht, auch im Falle eines Superspreader-Events und/oder einer Häufung schwerer Verläufe. Medizinische Evakuierungspläne müssen vorliegen. Die reguläre medizinische Betreuung ohne Bezug zu COVID-19 muss zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden. Im Falle eines positiven Tests oder einer Quarantänemaßnahme, die möglicherweise die Teilnahme an den Spielen gefährdet, muss ein Angebot für psychologische Unterstützung bestehen.

3.6 Möglichkeit zur kurzfristigen Verschiebung von Wettkämpfen
Für den Fall, dass ein Erstkontakt mehrere Athlet*innen einer Sportart zur Quarantäne zwingt, sollte die Möglichkeit bestehen, Wettkämpfe während der Olympischen Spiele oder Paralympics kurzfristig zu verschieben.  Dafür sollten im Voraus detaillierte Szenarien in Zusammenarbeit mit den internationalen Verbänden für die jeweils disziplinspezifischen Anforderungen ausgearbeitet werden.

3.7  Sanktionen
Für einen Verstoß gegen die Verhaltensrichtlinien des Playbooks können Athlet*innen sanktioniert, im schlimmsten Fall gar von den Spielen ausgeschlossen, werden. Das Playbook führt momentan nicht auf, welche Regelbrüche wie geahndet werden. Es beschreibt auch kein Verfahren, in dem Athlet*innen nach einem vermeintlichen Verstoß ihre Sicht darlegen können. Diese Fragen sollten im nächsten Playbook durch eine Verfahrensordnung und einen ausführlichen Sanktionskatalog beantwortet werden.

3.8 Liaison Officers
Jedes Nationale Olympische Komitee benennt gemäß Playbook einen Liaison Officer als Ansprechperson für alle Fragen rund um Hygiene- und Sicherheitsvorschriften. Aus unserer Sicht sollte sich die Anzahl der Liaison Officers je Delegation nach einem festen Schlüssel ergeben. Es muss sichergestellt werden, dass ausreichend Kapazitäten für die Klärung von Fragen und Problemen vorhanden sein werden.

3.9 Delegationen
Die Delegationen sollten so reduziert besetzt werden, dass nur NOK-Mitglieder mit nach Tokio fahren, die entweder für die direkte sportliche, medizinische, psychologische oder organisatorische Betreuung der Athlet*innen oder für die Einhaltung der Sicherheits- und Hygienestandards sowie der Kontaktverfolgung zuständig sind. Delegationsmitglieder, die eine rein repräsentative Funktion haben, sollten nicht nach Tokio reisen.


[1] Das IOC hat ein Playbook veröffentlicht, in dem die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen für die verschiedenen teilnehmenden Gruppen, einschließlich der Athlet*innen, dargestellt werden. Das Playbook soll fortlaufend aktualisiert und in diesem Prozess wiederholt den Athlet*innen und anderen Beteiligten vorgestellt werden.

[2] Die nachfolgend geschilderten Anforderungen gelten für IPC und DBS gleichermaßen.