Meinungsfreiheit von Athlet*innen, Pressemitteilung, Schutz

Pauschale Einschränkung der Meinungsfreiheit nicht hinnehmbar

Athleten Deutschland fordert Änderung der Regel 50.  

Berlin, 21. September 2020. Athlet*innen sollten sich jederzeit zu den Werten einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft bekennen können. Die weitgehende und pauschale Einschränkung von Meinungsäußerungen im Kontext von Sportwettbewerben ist deshalb für Athleten Deutschland nicht weiter hinnehmbar.  Eine Anpassung der Regel 50.2 der Olympischen Charta ist zwingend erforderlich.  Das ist der Kern einer ausführlichen Position Zur Meinungsfreiheit Von AthletInnen (September 2020), die eine Gruppe von Athlet*innen, unter der Führung von Athleten Deutschland in den letzten Wochen erarbeitet hat.  

„Nach intensiver Auseinandersetzung mit der Thematik – der Meinungsfreiheit im Allgemeinen, dem Wertekatalog der Verbände und der Rolle der Athlet*innen – waren wir uns einig, dass das bestehende Verbot von Meinungsäußerungen durch die Regel 50.2 der Olympischen Charta viel zu weit geht. Es steht im eindeutigen Widerspruch zu den proklamierten Werten der Sportverbände und orientiert sich weder an gesetzlichen Vorgaben noch an einschlägigen internationalen Rechtsprinzipien. Wir sprechen uns deshalb für eine Konkretisierung der Regel aus,“ sagt Marie-Catherine Arnold, Ruderin des Olympiakaders und Mitglied der AG.  

Eine solche Konkretisierung muss hinreichend spezifizierte, möglichst geringe und angemessen begründete Einschränkungen der Meinungsäußerungen von Athlet*innen beinhalten. Mögliche Begründungen könnten die bewusste Verbreitung von Unwahrheiten und die Verletzung der Rechte anderer, die Hassrede und die explizite Unterstützung politischer Parteien oder Gruppierungen sein. Das aktuelle pauschale Verbot ist mit der sportinternen Erklärung „politischer Neutralität“ keinesfalls begründbar.  

„Aus den vielen Gesprächen mit den Sportlerinnen und Sportlern ging hervor: Niemand wünscht sich, dass extremistische Äußerungen bei Olympia auftauchen oder Konflikte auf der Bühne des Sports entfacht werden,“ sagt Johannes Herber, Geschäftsführer von Athleten Deutschland.  

„Gleichzeitig herrschte große Einigkeit, dass das Eintreten für die Menschenrechte und die positive Wirkung der Meinungsfreiheit mehr wiegen sollten als die Angst vor möglichen Zwistigkeiten. Wir können jenen, die mit Unterdrückung konfrontiert werden, nicht das Recht absprechen, dagegen anzukämpfen. Im Gegenteil, wir sollten an ihrer Seite stehen.“   

Neben einer angemessenen Konkretisierung der Regel 50.2 der Olympischen Charta skizziert Athleten Deutschland weitere Maßnahmen in seiner Positionierung. Dazu gehören, neben einem expliziten und kohärenten Bekenntnis zu den Menschenrechten seitens IOC und DOSB, auch die begleitende Einführung einer klar definierten Sanktionierungspraxis. Athlet*innen, die unter Verdacht stehen, mit ihren Äußerungen die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten zu haben, sollte ein faires Verfahren durch ein unabhängiges Gremium zugestanden bekommen.  

Die Positionierung liegt dem DOSB bereits seit zwei Wochen vor. Athleten Deutschland hat dazu ein Gesprächsangebot unterbreitet. „Wir hoffen, dass zeitnah ein Gespräch mit dem DOSB auf Basis unserer Überlegungen stattfindet. Es wäre ein starkes Zeichen für den deutschen Sport, aber auch international, wenn Athlet*innen und Verbände eine gemeinsame Haltung bei dieser ebenso wichtigen wie komplexen Thematik fänden,“ ergänzte Johannes Herber.

ADeV_Position-zur-Meinungsfreiheit-von-AthletInnen-1-1

Position Zur Meinungsfreiheit Von AthletInnen (September 2020)