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Steuerliche Erstberatung

Förderung. Stipendien. Prämien. Sponsoring. Diverse Einkunftsquellen, eine Steuererklärung? Viele Fragezeichen! Wirr helfen dir, den Überblick zu behalten.
Bei kniffligeren Steuerfragen bieten wir unseren aktiven Mitgliedern eine Erstberatung durch unseren Experten René Feldgen von DORNBACH an - einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft.
Mit unserem FAQ zu steuerlichen Fragen rund um den Spitzensport geben wir dir praxisnahe Orientierung, helfen Hürden zu überwinden und Fallstricke zu vermeiden. So erhältst du schnell verständliche Antworten auf Fragen.
Die folgenden Links, Infos und Texte ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wir haben eine Ausdrucksweise gewählt, die nicht immer exakt dem Gesetzeswortlaut entspricht. Trotz größter Sorgfalt übernehmen wir keine Gewähr.

So beraten wir dich

Deine Meldung geht sowohl an unsere Ansprechpersonen als auch an unseren Experten. Sollten vor der Beratung noch Fragen offen sein, meldet sich unsere Ansprechperson, um alles zu klären. Sobald alle Informationen vorliegen, vereinbart unser Experte einen Beratungstermin.

Meldung

Du meldest dich bei uns über unser Formular und bekommst spätestens innerhalb von zwei Werktagen eine Rückmeldung.

Erstberatung

Unser Experte berät persönlich zum entsprechenden Anliegen.

Das können wir für dich tun

Für unsere steuerliche Erstberatung gelten ein paar wichtige Regeln.

Check
Die steuerliche Erstberatung ist nur für aktive Mitglieder von Athleten Deutschland.
Check
Das Anliegen muss bei der Meldung so genau wie möglich beschrieben werden, und alle Dokumente sowie Fristen müssen angehängt sein.
Cross
Unser Experte behält sich im Einzelfall vor, die Beratung abzulehnen.
Cross
Der genaue Umfang der Erstberatung liegt im Ermessen unseres Experten.

Wir unterstützen dich

Über das Online-Formular kannst du dein Anliegen an unseren Steuerexperten richten. 

Allgemeine Fragen

Erzielen Sportler*innen Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags (2024: 11.604 Euro, 2025: 12.096 Euro), ist in der Regel keine Steuererklärung nötig. Liegen die Einnahmen darüber oder bestehen bestimmte Konstellationen (z. B. Mieteinnahmen, Ehegattensplitting), kann eine Pflicht zur Abgabe bestehen. Einkünfte sind Bruttoeinnahmen abzüglich Werbungskosten oder Betriebsausgaben wie Preisgelder, Sponsoring, Startgelder, Einnahmen aus Werbung, Sachleistungen, Einnahmen aus Vorträgen oder Medienauftritten. Wenn in Deutschland steuerpflichtige Einnahmen erzielt werden, müssen auch ausländische Athlet*innen eine Steuererklärung abgeben. 

Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsteuer, ggf. Körperschaftsteuer – je nach Status und Art der Einnahmen.

Werbungskosten sind Ausgaben, die bei angestellten Sportler*innen durch die sportliche Tätigkeit entstehen – z. B. Fahrt- und Übernachtungskosten oder Trainingslager. Betriebsausgaben sind die entsprechenden Ausgaben bei selbstständig tätigen Sportler*innen, etwa Trainerhonorare, Materialkosten oder Fortbildungen. Alle diese Kosten können steuerlich geltend gemacht werden.

Online-Rechner (z. B. vom Bundesfinanzministerium), Steuerberater*in oder Steuerprogramme können helfen.

Wenn hohe Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden können und Rückerstattungen zu erwarten sind.

Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) ist eine einmalig vergebene, persönliche Nummer, die für jede Kommunikation mit dem Finanzamt benötigt wird. Sie dient der eindeutigen Zuordnung aller steuerlichen Vorgänge zu einer Person – von der Einkommensteuer bis zu Meldungen durch Arbeitgeber oder Banken.

Profi-Sportler*innen erzielen ihre Einnahmen in der Regel aus selbstständiger Tätigkeit und müssen diese entsprechend versteuern. Amateursportler*innen haben dagegen oft nur geringe oder keine steuerpflichtigen Einkünfte.

Eine Steuererklärung wird erforderlich, sobald die steuerpflichtigen Einnahmen den Grundfreibetrag überschreiten. Liegen die Einnahmen darunter, besteht in der Regel keine Pflicht zur Abgabe.

FAQ zu Einnahmen

Sämtliche Geld- oder geldwerten Leistungen, wie Preisgelder, Sponsoring, Werbeeinnahmen, Sachleistungen (z. B. Sportkleidung), Auftrittshonorare, Medien- und Vortragshonorare.

Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit entstehen, wenn Sportler*innen z. B. als freier Coach, Speaker, Influencer oder Berater arbeiten und dafür keine Lohnsteuer über einen Arbeitgeber abgeführt wird. Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit stammen dagegen aus einem Angestelltenverhältnis, bei dem die Lohnsteuer direkt vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt wird.

Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln, wie zum Beispiel Leistungen der Sporthilfe oder teilweise Stipendien, sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt. Außerdem können steuerfreie Aufwandsentschädigungen innerhalb bestimmter Grenzen (§ 3 EStG) gezahlt werden.

Einnahmen, die direkt aus der sportlichen Tätigkeit stammen – wie Prämien oder Startgelder – werden steuerlich anders behandelt als Einnahmen aus Tätigkeiten außerhalb des Sports, zum Beispiel aus Nebenjobs.

Es ist wichtig, die Nebentätigkeit klar von der Haupttätigkeit abzugrenzen. Unabhängig davon unterliegen solche Einnahmen weiterhin der Einkommensteuerpflicht.

Für bestimmte Tätigkeiten gelten Freibeträge: Der Übungsleiterfreibetrag liegt 2023 bei 3.000 Euro pro Jahr, der Ehrenamtsfreibetrag bei 840 Euro pro Jahr. Diese Beträge können sich ändern. 

Steuerlich relevant können unter anderem Preisgelder, Startgelder, Sachpreise, Sponsoringeinnahmen, Werbeeinnahmen, Medienhonorare sowie gegebenenfalls Stipendien sein – abhängig von ihrer Art und dem jeweiligen Verwendungszweck.

FAQ zu Rechnungen

Rechnungen sollten den vollständigen Namen und die Anschrift enthalten, ebenso wie die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Außerdem gehören das Ausstellungsdatum, eine klare Beschreibung der erbrachten Leistung, das vereinbarte Entgelt und gegebenenfalls die Umsatzsteuer auf die Rechnung. Falls die Kleinunternehmerregelung zutrifft, sollte dies ebenfalls vermerkt werden.

Rechnungen sollten deinen Namen und deine Anschrift sowie die des Leistungsempfängers enthalten, ebenso die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Weitere Pflichtangaben sind das Rechnungsdatum, der Zeitpunkt der Leistung, eine genaue Beschreibung der erbrachten Leistung, der Betrag, der Steuersatz oder – falls zutreffend – ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung.

Du musst Umsatzsteuer ausweisen, wenn du die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmst oder darauf verzichtest. Die Umsatzsteuerpflicht greift ab einem Umsatz von 22.000 Euro im Vorjahr bzw. 50.000 Euro im laufenden Jahr (Stand 2023).

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG besagt, dass keine Umsatzsteuer erhoben wird, solange bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Wenn du diese Regelung anwendest, muss ein entsprechender Hinweis auf der Rechnung vermerkt sein.

FAQ zu sportspezifischen Fragen

Einkünfte aus Sportfördergruppen oder Ausbildungsvergütungen gelten grundsätzlich als steuerpflichtig. Bei Nebenberufen, etwa bei Polizei, Bundeswehr oder Zoll, ist zudem entscheidend, ob die Einkünfte aus unselbständiger oder gegebenenfalls selbständiger Tätigkeit stammen, da dies die steuerliche Behandlung beeinflusst.

Einnahmen aus dem Verkauf von Ausrüstungen oder Sponsorengeschenken sind steuerpflichtig, wenn sie regelmäßig erfolgen oder mit der Absicht der Gewinnerzielung. In diesen Fällen gelten die Einkünfte als steuerpflichtige Tätigkeit und müssen entsprechend beim Finanzamt angegeben werden.

Sachleistungen wie bezahlte Reisen, Unterkünfte oder Flüge gelten als geldwerter Vorteil und sind steuerpflichtig. Sie müssen daher in der Steuererklärung angegeben werden.

Startgelder können steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie in direktem Zusammenhang mit deiner sportlichen Tätigkeit stehen. Dazu zählen zum Beispiel Nachweise über die Teilnahme, eine offizielle Einladung oder ein beruflicher Bezug zum Wettkampf.

Die Übungsleiterpauschale ist bis zu 3.000 Euro pro Jahr (Stand 2023) steuerfrei, sofern die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird und gemeinnützigen Zwecken dient.