
Wie wir uns eingebracht haben
Athleten Deutschland hat den Gesetzgebungsprozess der letzten Legislatur von Beginn an intensiv begleitet:
Mit umfassenden Stellungnahmen, Analysen und juristisch geprüften Änderungsvorschlägen haben wir konkrete Vorschläge zu Gesetzesformulierungen eingebracht.
Gemeinsam mit 80 Athletenvertreter*innen aus 47 Verbänden – das entspricht etwa 80 Prozent aller Spitzenverbände mit olympischen Disziplinen – haben wir eine Gemeinsame Erklärung veröffentlicht. Sie fordert zentrale Verbesserungen im Gesetz: Absicherung, Vertretung, Schutz.
Mit unserer Kampagne #MedaillenMitSicherheit haben wir die Anliegen der Athlet*innen öffentlich sichtbar gemacht. Zahlreiche Spitzenathlet*innen – von Dimitrij Ovtcharov über Alexandra Popp bis zu Anna-Maria Wagner – haben sich hinter die Forderungen gestellt.
Gemeinsam mit dem Berufsverband der Trainer*innen haben wir verdeutlicht: Nur wenn Athletinnen und Trainer*innen abgesichert und vertreten sind, können sie Spitzenleistungen erbringen.
- Bei der Ausarbeitung rechtlich tragfähiger Modelle wurden wir von einem spezialisierten Team aus Arbeits- und Sportjurist*innen unterstützt. Ihr Fazit: Eine staatlich garantierte Grundabsicherung für Kaderathletinnen ist nicht nur möglich, sondern rechtlich geboten.
Was noch getan werden muss
Mit dem Bruch der Ampel-Koalition im Herbst 2024 lag das Sportfördergesetz auf Eis. Die neue Bundesregierung hat ein Jahr später einen zweiten Anlauf gestartet. Damit das Gesetz seinen Anspruch erfüllt, die Spitzensportförderung zukunftsfähig zu machen, braucht es u.a. folgenden Nachbesserungen:
Absicherung: Kaderathlet*innen müssen einen gesetzlichen geregelten Zugang auf soziale und materielle Mindestsicherung haben. Dazu gehören eine monatliche Förderung, Altersvorsorge, Mutterschutz sowie umfassender Versicherungsschutz bei Krankheit, Unfall und Berufsunfähigkeit. Die Absicherung muss für mindestens 24 Monate garantiert sein – unabhängig von Anstellung oder Förderstatus.
Vertretung: Athleten Deutschland muss als eigenständige, unabhängige Athletenvertretung einen Sitz im Stiftungsrat der geplanten Spitzensportagentur erhalten.
Schutz: Schutz vor Gewalt muss als gesetzliches Ziele verankert und zur Fördervoraussetzung gemacht werden. Die Implementierung des Safe Sport Codes und der Anschluss an das Zentrum für Safe Sport müssen für Spitzenverbände verbindlich werden. Eigenerklärungen wie bisher reichen nicht aus.
Trainer*innen: Der Staat muss faire Arbeitsbedingungen für Trainer*innen sicherstellen. Tarifvertraglich geregelte Arbeitsverträge, faire Gehälter und soziale Absicherung müssen verpflichtende Voraussetzung für den Einsatz öffentlicher Gelder werden.
- Paralympischer, deaflympischer und nicht-olympischer Sport: Alle Regelungen müssen auch für paralympische, deaflympische und nicht-olympische Sportarten gelten. Ein Gesetz, das nur auf die olympische Förderung zugeschnitten ist, greift zu kurz.