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Aufarbeitung im Handball: Anerkennung für Betroffene – Strukturen jetzt verbessern

Betroffene dürfen nicht länger allein gelassen werden. Es braucht verlässliche und wirksame Strukturen, die ihre Perspektiven ernst nehmen und schützen.
3 Min
2026-04-15
Ein Handball liegt vor einer Wand auf dem Boden.

Anlässlich der Stellungnahme der unabhängigen Aufarbeitungskommission des Deutschen Handballbundes (DHB) würdigt Athleten Deutschland ausdrücklich den Mut und die Offenheit der Betroffenen, die ihre Erfahrungen gegenüber der Kommission geschildert haben. Ihr Beitrag ist von zentraler Bedeutung für die Sichtbarmachung von Missständen im Sport und darf nicht folgenlos bleiben. Die nun eingestellte Aufarbeitung ist ein Rückschlag – insbesondere für diejenigen, die Zeit und Kraft in den Prozess investiert haben. Umso klarer ist: Betroffene dürfen nicht länger allein gelassen werden. Es braucht verlässliche und wirksame Strukturen, die ihre Perspektiven ernst nehmen und schützen. 
 


Wir bekräftigen die zentralen Hinweise der Aufarbeitungskommission:

 

  • Aufarbeitungsprozesse müssen von Beginn an klar definiert sein und dürfen nicht mit Intervention oder Sanktionierung vermischt werden. Beide verfolgen unterschiedliche Ziele und benötigen unterschiedliche Rahmenbedingungen. 
     
  • Verbände müssen sicherstellen, dass ihre Instrumente zur Intervention und Sanktionierung bei allen Formen interpersonaler Gewalt und Missbrauch greifen und konsequent angewendet werden. 
     
  • Das bestehende rechtliche Ungleichgewicht zu Lasten des Schutzes von Betroffenen muss ausgeglichen werden – einschließlich eines rechtlich abgesicherten Rechts auf Aufarbeitung.

 

Vor diesem Hintergrund ist im ersten Schritt die zügige Implementierung des DOSB Safe Sport Codes (Hintergründe) in allen Spitzenverbänden unerlässlich. Nur so können klare Standards geschaffen werden, die Prävention, Intervention und Aufarbeitung systematisch regeln. Ebenso dringlich ist die schnelle Gründung des geplanten unabhängigen Zentrums für Safe Sport. Das Zentrum kann eine zentrale Rolle dabei übernehmen, wirksame Aufarbeitungsprozesse zu entwickeln und durchzuführen sowie Sportorganisationen fachlich zu begleiten. Für unabhängige Interventionen, die Betroffene seit Jahren fordern, ist die Übertragung der Untersuchungs- und Disziplinarbefugnisse der Verbände an das Zentrum unabdingbar. 


Konkretere Fördervoraussetzung im Sportfördergesetz 

 

Mit dem Sportfördergesetz (Hintergründe) kann die Bundesregierung ihrer staatliche Schutzpflicht nachkommen und maßgeblich zur Verbesserung der Situation beitragen. Hierzu muss die Fördervoraussetzung im Bereich Gewalt dringend konkretisiert werden und die Implementierung des Codes sowie die Zuständigkeitsübertragung an die Bewilligung von Fördermitteln geknüpft werden.