Ausschluss von Heraskewytsch falsch und unverhältnismäßig

Athleten Deutschland hält die Entscheidung des Internationalen Bob- und Skeletonverbands (IBSF) und des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), Wladyslaw Heraskewytsch von der Teilnahme an den Olympischen Winterspielen Milano Cortina 2026 auszuschließen, für falsch und unverhältnismäßig. Heraskewytsch Vorhaben, einen Helm zum Gedenken an gefallene ukrainische Athletinnen und Athleten zu tragen, sehen wir als Akt der friedlichen Erinnerung und des Respekts. Eine Disqualifikation ist dafür nicht gerechtfertigt – zumal das Störungsausmaß, wenn überhaupt, sehr gering gewesen wäre. „Von Athletinnen und Athleten wird erwartet, dass sie Vorbilder sind und Werte vermitteln. Eine zu restriktive Auslegung der Regel 50 der IOC Charta, darf nicht dazu führen, dass ihre persönliche Meinungsfreiheit pauschal eingeschränkt und damit verhindert wird, dass sie ihre Vorbildwirkung insbesondere auf der größtmöglichen Bühne voll entfalten können“, sagt Geschäftsführer Johannes Herber.
Als unabhängige Athletenvertretung haben wir in den vergangenen Jahren mehrfach für eine Präzisierung der Regel 50 geworben, die hinreichend spezifizierte, möglichst geringe und angemessen begründete Einschränkungen der Meinungsäußerung von Athletinnen und Athleten beinhaltet.

