Nach IOC-Ankündigung zu Belarus: Ähnliche Fälle überprüfen und Menschenrechtsstrategie umsetzen
Berlin, 8. Dezember 2020. Maximilian Klein, Beauftragter für internationale Sportpolitik, kommentiert die gestrigen Ankündigungen des IOC zu Belarus wie folgt: „Wir hoffen, dass die Sanktionen die richtige Wirkung entfalten und die angekündigten Unterstützungsleistungen den Athletinnen und Athleten direkt zugutekommen. Es ist schließlich dem Mut der belarussischen Athletenbewegung zu verdanken, dass das IOC nur folgerichtig reagiert hat. Dabei darf es aber nicht belassen werden: Die Olympische Bewegung muss nun mindestens ähnlich gelagerte Fälle überprüfen und sich grundsätzlich wie vollumfänglich zu ihrer menschenrechtlichen Verantwortung bekennen.
In Zukunft sollten das IOC und die Verbände einen proaktiven Umgang mit den menschenrechtlichen Risiken für diejenigen Personengruppen finden, die im Wirkungsbereich der Olympischen Bewegung stehen. Deshalb ist die Umsetzung einer Menschenrechtsstrategie auf Grundlage der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zwingend nötig. Dies wäre kaum als politische Handlung des IOC zu begreifen, sondern würde lediglich die Umsetzung von geltenden Standards im Bereich der Menschenrechte und Good Governance bedeuten.“