Meinungsfreiheit von Athlet*innen, Pressemitteilung, Schutz

IOC-Leitfaden zu Regel 50: Athleten Deutschland sieht vergebene Chance

Köln, 10.Januar 2020. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein wertvolles Gut, dessen Einschränkung nur aus schwerwiegenden Gründen akzeptiert werden kann. Wir bezweifeln, dass der Verweis des IOC auf die Wahrung der politischen Neutralität des Sports ausreicht, um ein Verbot von politischen Protesten zu rechtfertigen.

Die Leistungen und die Haltung von Sportler*innen berühren Menschen weltweit auf besondere Weise. Sie verfügen über eine unvergleichliche inspirative Kraft. Diese Kraft entfaltet ihre größte Wirkung im Rahmen eines Wettkampfs oder bei einer Siegerehrung. Wir betrachten es als vergebene Chance, Sportler*innen in diesen Momenten die Möglichkeit zu nehmen, gesellschaftliche Veränderungen anzuregen und ihre Fans auch in dieser Hinsicht zu inspirieren.

Wir teilen die Ansicht des IOCs, dass Athlet*innen die Olympischen Spiele ohne spaltende Disruptionen („divisive disruptions”) erleben sollten. Insofern Proteste friedlich und respektvoll durchgeführt würden, wäre dies gewährleistet. Als Ausgangspunkt zur Regelung solcher Proteste verweisen wir auf Artikel 19 und 20 des Zivilpakts[1] und weiterführend auf die Camden Principles on Freedom of Expression and Equality[2].

Der Leitfaden fordert dazu auf, die Vielfalt der Sichtweisen, Lebensstile und Werte der Olympiateilnehmer zu Gunsten der Völkerverständigung zu respektieren und damit Einheit zu erzeugen. Wir glauben, dass echte Einheit und Verständigung nicht entstehen, indem der Dialog über kulturelle Unterschiede und politische Auffassungen unterdrückt wird. Im Gegensatz: Ein stärkeres Signal an die Welt als Sportler*innen, die zeigen, wie man friedlich und respektvoll politisch Stellung bezieht, können wir uns kaum vorstellen.

Sollte es während der Spiele in Tokio zu Verstößen gegen Regel 50 kommen, fordern wir das IOC dazu auf die oben genannten Punkte bei der Bewertung und etwaigen Sanktionierung dieser Verstöße zu beachten. Wir erwarten außerdem, dass die angekündigte Menschenrechtsstrategie des IOC und der zu gründende Menschenrechtsbeirat sich eingehend mit der Frage befassen, ob und wie die Einschränkung von Grundrechten der Athlet*innen durch das Sportrecht zu rechtfertigen ist.


[1] https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/ICCPR/iccpr_de.pdf

[2] https://www.article19.org/data/files/pdfs/standards/the-camden-principles-on-freedom-of-expression-and-equality.pdf