Gewalt und Missbrauch, Pressemitteilung, Schutz

Aufruf aus aktuellem Anlass: Athleten Deutschland erneuert Angebot an Betroffene, sich an die unabhängige Beratungsstelle Anlauf gegen Gewalt zu wenden.

Berlin, 24. August 2022. Aus aktuellem Anlass erneuert Athleten Deutschland das Angebot an Betroffene, Angehörige und Umstehende, sich bei Gewalt- und Missbrauchserfahrungen im Sportkontext an die unabhängige Beratungsstelle Anlauf gegen Gewalt zu wenden. Anlauf gegen Gewalt ist eine Initiative von Athleten Deutschland für Leistungssportlerinnen und -sportler, die psychische, physische und/oder sexualisierte Gewalt erfahren oder in Vergangenheit erfuhren. Die Anlaufstelle nahm im Mai den Betrieb auf und bearbeitet seitdem teils mehrere Kontaktanfragen pro Woche.

Neben telefonischer und/oder schriftlicher Beratung bietet Anlauf gegen Gewalt bei Bedarf auch psychotherapeutische und/oder rechtliche Erstberatung an. Der Erstkontakt ist selbstverständlich auch anonym möglich. Betroffenen steht zudem die Möglichkeit offen, von unseren Expertinnen längerfristig und weitergehend begleitet und unterstützt zu werden. Die Anlaufstelle ist telefonisch unter 0800 90 90 444 (montags 11 bis 14 Uhr und donnerstags von 16 bis 19 Uhr) oder per E-Mail unter kontakt@anlauf-gegen-gewalt.org erreichbar.

Von Betroffenen nehmen wir immer wieder den Wunsch nach stärkerer Vernetzung wahr. Anlauf gegen Gewalt plant deshalb, ein Netzwerk zur Verknüpfung von Betroffenen und zum längerfristigen Austausch aufzubauen.

„Bei Anlauf gegen Gewalt können sich Betroffene vertraulich und auf Wunsch anonym bei einer Stelle melden, die vom Verbandssystem unabhängig ist und gleichzeitig sportspezifische Expertise aufweist. Wir als Ansprechpersonen hören zu, bewerten nicht und finden gemeinsam mit den Betroffenen einen Weg. Dabei zählt nur eine Grenze – und zwar die der betroffenen Sportlerinnen und Sportler“, sagt Nadine Dobler, Ansprechperson bei Anlauf gegen Gewalt.

„Unsere Anlaufstelle stellt sicher, dass Betroffene in einem strukturierten Prozess die Unterstützung bekommen, die ihnen zusteht. Sie steht explizit auch Betroffenen mit zurückliegenden Missbrauchserfahrungen offen. Denn: Aufarbeitung beginnt immer mit einer Meldung – unabhängig davon, ob die Vorkommnisse verjährt sind oder nicht. Verbände müssen dringend dem Recht der Betroffenen auf Aufarbeitung entsprechen, das widerfahrene Unrecht anerkennen, es zum Thema der Gegenwart machen und weiteres Leid verhindern. Dafür müssen unabhängige und umfassende Aufarbeitungsprozesse angeschoben werden“, ergänzt Maximilian Klein von Athleten Deutschland.

Solche Aufarbeitungsprozesse in Institutionen sollten sich an den Empfehlungen der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs orientieren. Für Betroffene mit Missbrauchserfahrungen im Kinder- und Jugendalter besteht zudem weiterhin die Möglichkeit, ihre Geschichten in einer vertraulichen Anhörung oder mit einem schriftlichen Bericht mit dieser Kommission zu teilen.

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