Seit 01.01.2024 sind alle Mitglieder von Athleten Deutschland zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet. Die Entscheidung wurde von der Mitgliederversammlung am 22.10.2023 getroffen. Die Beitragsordnung kannst du hier einsehen. Die wichtigsten Fakten zu den Hintergründen dieser Entscheidung und den Beiträgen selbst haben wir für euch hier zusammengetragen.

Häufig gestellte Fragen

Athleten Deutschland erhält seit 2018 eine sogenannte Fehlbedarfsfinanzierung durch den Bund. Fehlbedarfsfinanzierung bedeutet, dass die geförderte Organisation einen Anteil eigenes Geld einbringen muss und den fehlenden Betrag zur Durchführung von Projekten oder Einstellung von Personal als Zuschuss erhält. In der Aufbauzeit des Vereins tolerierte das zuständige Ministerium, dass wir aus eigener Kraft nur sehr geringe Eigenmittel einbringen konnten. Seit etwa zwei Jahren – auch wegen Einsparungen im Bundeshaushalt – wuchs der Druck, unseren Eigenmittelanteil - bestehend aus geringen Spendeneinnahmen - deutlich zu erhöhen. Sowohl der Haushaltsausschuss des Bundestags als auch das Innenministerium signalisierten, dass die Einführung von Mitgliedsbeiträgen eine notwendige Grundbedingung für die Aufrechterhaltung unserer Förderung wäre. Auch andere Förderer – Stiftungen oder private Spender – wollten wiederholt wissen, warum unsere Mitglieder keinen Beitrag zur Finanzierung leisteten. Die Fortsetzung der Beitragsfreiheit hätte also bedeutet, unsere sämtliche Förderung aufs Spiel zu setzen.
Der jährlich fällige Beitrag beträgt 36 Euro, entsprechend eines monatlichen Anteils von 3 Euro.
Ja! Der Beitrag kann um die Hälfte auf 18 Euro pro Jahr, also 1,50 Euro pro Monat, ermäßigt werden. Für Arbeitslose, Rentner*innen, Schüler*innen, Auszubildenden, Student*innen und Schwerbehinderten wird gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung ermöglicht werden. Zum Vergleich: Der geringste Beitrag der Gewerkschaft ver.di liegt bei 2,50 Euro im Monat – und das für sehr bedürftige Gruppen wie Sozialhilfe-Empfänger*innen.
Ja, haben wir! Arbeitslose, Rentner*innen, Schüler*innen (ab 13 Jahre), Auszubildende, Student*innen und Schwerbehinderte dürfen ihren Mitgliedsbeitrag auch in Form von gemeinnütziger Arbeit für den Verein erbringen. Über die Art und den Umfang der gemeinnützigen Vereinsarbeit entscheidet das Präsidium des Athleten Deutschland e.V. auf Antrag. Die Erbringung von Mitgliedsbeiträgen in dieser Form ist allerdings auf ein Jahr begrenzt. In besonderen Härtefallen kann sogar ein kompletter Erlass der Beiträge bei unserem Präsidium beantragt werden.
Dein Beitrag wird insbesondere zur Deckung von Kosten verwendet, die nicht aus Bundesmitteln finanziert werden können. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für die Mitgliederversammlung: Meetingraum, Verpflegung, Gebärdensprachedolmetscher*in und Technik. Wichtiger aber ist das Signal, das von der Zahlung der Mitgliedsbeiträge ausgeht. Wir erfüllen damit eine Grundvoraussetzung, um weitere Förderung des Bundes, von Stiftungen und privaten Förderern zu erhalten. Diese Gelder übersteigen den Wert der Beiträge um ein Vielfaches und ermöglichen unsere Arbeit in ihrer jetzigen Form.
Die Zahlung deines Beitrags wird zum 30.6.2024 fällig. Um unnötige und aufwändige Mahnläufe zu vermeiden, ist es wichtig, dass wir deine Zahlungsdaten vorher erhalten. Das geht am bequemsten über das Mitgliederportal. Dort kannst du deine Daten einfach und geschützt hinterlegen und wenn notwendig auch aktualisieren. Alternativ kannst du den Beitrag auch überweisen. Dafür nutze bitte folgende Bankverbindung: Athleten Deutschland e.V. IBAN: DE75 3705 0198 1934 1424 96 BIC: COLSDE33XXX Als Verwendungszweck gib bitte an: Vorname Nachname Mitgliedsbeitrag 2024
Ja! Du selbst kannst eine Änderung bewirken. Als Mitglied hast du die Möglichkeit bei der nächsten Mitgliederversammlung eine Änderung der Beitragsordnung vorzuschlagen. Die Versammlung entscheidet dann per Wahl, ob dein Vorschlag angenommen wird.