Gewalt und Missbrauch, Pressemitteilung, Stimme, Schutz, Perspektive

Fachgespräch im Familienausschuss des Deutschen Bundestages: Gewalt im Sport an Kindern und Jugendlichen

1. Einleitung

Im Namen der für Deutschland startenden Athlet*innen bedanken wir uns für die Einladung in den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages anlässlich des Fachgesprächs „Gewalt im Sport an Kindern und Jugendlichen“.

Sport muss ohne Zwang, Missbrauch und Gewalt ausgeübt werden können. Durch die Kultur und Struktur des Sports dürfen diese Gefahren weder begünstigt noch geduldet werden. Fehlverhalten darf weder toleriert noch vertuscht werden. Individuelles wie institutionelles Versagen muss uneingeschränkt anerkannt und aufgearbeitet werden. Zugang zu Wiedergutmachung und Abhilfe muss gewährleistet werden. Vereine und Verbände müssen ein sicheres Umfeld für junge Menschen bieten, dem Eltern ihren minderjährigen Nachwuchs ohne Bedenken anvertrauen können. Gewaltfreiheit und die Achtung der Menschen- und Kinderrechte müssen das Fundament für den Sportbetrieb und die sportliche Leistung sein.

Für diese Grundsätze tritt Athleten Deutschland ein. Athleten Deutschland ist die unabhängige Vertretungsorganisation für Athlet*innen im deutschen Spitzensport. Als unabhängige Athletenvertretung setzen wir uns seit 2017 national und international für die Stimme, den Schutz und die Perspektive der deutschen Kaderathlet*innen ein. Seitdem wuchs unsere Mitgliederbasis von 45 Gründungsmitgliedern auf über 1.700 Athlet*innen an. Wir setzen uns für die Rechte und Interessen dieser spezifischen Risikogruppe im Sportsystem ein. In unseren Reihen befinden sich zahlreiche von Gewalt und Missbrauch betroffen e Personen.

Unsere Vision ist ein Sportsystem, das Athlet*innen optimale Bedingungen für ihre sportliche und persönliche Entfaltung bietet und sie als Menschen achtet. Zur Verwirklichung dieser Vision stützt sich unsere Arbeit auf drei Säulen: die Auseinandersetzung mit sportpolitischen und systemischen Fragestellungen (1), die Stärkung von Athletenvertretern und -innen in den Verbänden (2) sowie die individuelle Beratung unserer Mitglieder bei Sorgen und Anliegen (3).

Gegenüber Förderern aus Bund und Ländern, dem organisierten Sport und der Gesellschaft treten wir für die Interessen der Athlet*innen sowie die Achtung ihrer Rechte ein. Wir setzen uns beispielsweise als Impulsgeber für das unabhängige Zentrum für Safe Sport (s. 4.) und den damit verbundenen Paradigmenwechsel im Kampf gegen Gewalt im Sport seit Ende 2020 systematisch und mit erheblichem Einsatz ein.

Die Befähigung der Athletenvertreter*innen in den Verbänden erreichen wir beispielsweise durch Einzel- und Gruppenberatung, Unterstützung bei der Erringung von Mitbestimmungsrechten sowie bei der Verhandlung von Athletenvereinbarungen. Zudem beraten wir und unser Legal Council fallbasiert unsere Mitglieder bei ihren Anliegen und bearbeiten mehr als 200 Anfragen pro Jahr. Diese können von sportrechtlichen Fragestellungen bis zum Umgang mit Gewalt- und Missbrauchserfahrungen reichen. Damit von Gewalt und Missbrauch betroffene Athlet*innen Unterstützung erhalten, konnten wir z.B. die unabhängige Beratungsstelle „Anlauf gegen Gewalt“ im Mai 2022 aufbauen (s. 5 und 6.), die in weniger als zwei Jahren deutlich über 200 Anfragen erreicht haben.

2. Handlungsempfehlungen im Kampf gegen Gewalt im Sport

  • Deutlicher Ausbau von Unterstützungs- und Beratungsleistungen für Betroffene, damit einhergehend auch vereinfachter Zugang zu Leistungen (s. Beispiel EHS) und Akten
  • Finanzielle Unterstützung zur Vernetzung und Selbstorganisation von Betroffenen
  • Aufbau von Wiedergutmachungssystemen innerhalb des Sports im Rahmen seiner menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten auf Grundlage der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (s. DOSB-Menschenrechts-Policy) sowie korrespondierende Diskussion zu angemessenen Formen von Wiedergutmachung (inkl. Entschädigung)
  • Auskömmliche und nachhaltig gesicherte Finanzierung von spezialisierten Fachberatungsstellen in der Fläche sowie systematische Unterstützung des Austauschs zwischen organisiertem Sport und externen Fachberatungsstellen
  • Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für UBSKM, Betroffenenrat bei der Missbrauchsbeauftragten sowie der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (s. laufendes UBSKM-Gesetzgebungsverfahren)
  • Konsequenter Aufbau des unabhängigen Zentrums für Safe Sport entsprechend seines zugeschriebenen Aufgabenportfolios in den Bereichen Prävention, Intervention und Aufarbeitung sowie Auflösung grundlegender Entscheidungsprobleme (s. Rechtsgutachten im Auftrag von DOSB und Athleten Deutschland) im Vorfeld des Aufbaus
    • Finalisierung und Erlass eines Safe Sport Codes (SSC) mit materiellem und prozessualem Teil, inkl.
      • Etablierung einer einheitlichen Verfahrensweise in einem übergeordneten Regelungssystem aus sportinternen Stellen sowie dem Zentrum, die u.a. verschiedene Szenarien für Meldungseingänge, harmonisierte und einheitliche Abläufe, z.B. an den Schnittstellen zwischen den Sportorganisationen und dem Zentrum, Melde- und Mitwirkungspflichten sowie nachgeordnete Verfahrensabläufe für Untersuchungs-, Sanktions- und Rechtsmittelverfahren berücksichtigt,
      • Normierung verbotener Handlungen und Missstände in Sportorganisationen,
      • Verankerung des Rechts des Zentrums, unter bestimmten Voraussetzungen Aufarbeitungsprozesse von Sportorganisationen einzufordern,
      • Aufbau einer zugangsbeschränkten Datenbank mit Informationen zu Sanktionen, um Täterwanderung zu vermeiden
    • Gesetzgeberische Schaffung einer datenschutzrechtlichen Bereichsausnahme (analog Anti-Doping-Gesetz) zur Herstellung von Rechtssicherheit im übergeordneten Regelungssystem
    • Umsetzung von Strategien des Sports und des Staates („Instrumentenmix“) zur Herstellung von Bindungswirkung des SSC im Breiten- und Leistungssport, maßgeblich über satzungsrechtliche und individualvertragliche Bindung oder Einführung eines gänzlich neuen Lizenzsystems („Sport-ID“)
    • Prüfung zur Anpassung des Vereinsrechts und Schaffung von Rechtssicherheit bei der Nutzung dynamischer Satzungsverweise
    • Klärung von Governance-Fragen, etwa
      • zur organisatorischen Abtrennung von Beratungsstelle einerseits und Untersuchungs- sowie Sanktionsstelle andererseits,
      • zur Ausgestaltung des Instanzenzugs mit interner Spruchkammer und einer echten Schiedsgerichtsbarkeit,
      • zum Aufbau neuer Strukturen oder der Erweiterung bestehender (s. NADA-Stiftung und Sportschiedsgerichtsbarkeit bei der DIS),
      • zur Rechtsform der Strukturen im Falle von Neugründungen
    • Klärung von Finanzierungsfragen, insbesondere zur Finanzierungsverantwortung des Staates und des organisierten Sports
  • Systematische Anreizschaffung zur Etablierung und zum Ausbau von Safeguarding-Programmen und der Bindungswirkung des SSC im Breiten- und Leistungssport, um die deutliche Heterogenität zwischen Sportarten und Regionen abzubauen; u.a. durch
    • Dezidierte Förderprogramme und „Belohnungssysteme“ zur Umsetzung von integritätsschützenden Maßnahmen im Breiten- und Leistungssport auf Bundes- und Landesebene („Safeguarding als Qualitätsmerkmal“)
    • Kopplung der Voraussetzungen öffentlicher Sportförderung auf kommunaler, Landes- und Bundesebene an Safeguarding-Programme und die Akzeptanz des SSC
    • Kopplung der Voraussetzung sportinterner Mittelweiterleitung an Safeguarding-Programme und die Akzeptanz des SSC
    • Berücksichtigung weiterer Hebel, etwa über Landeskinderschutzgesetze
  • Einführung eines korrespondierenden Monitoring-Systems, das im Längsschnitt fortlaufend über sportinterne Maßnahmen zum Safeguarding sowie zum Umgang mit Meldungen und Fällen berichtet (s. Vorarbeiten via Sportentwicklungsbericht, Safe Sport-Studie sowie SicherImSport-Studie)
  • Standardisierung der Arbeit sportinterner Anlaufstellen sowie Schaffung eines Erhebungsstandards zur Arbeit sportinterner Anlaufstellen sowie sportspezifischer externer Beratungsstellen (u.a. Anlauf gegen Gewalt, Safe Sport e.V.), um Qualität und Transparenz im Umgang mit Fällen voranzutreiben
  • Fort- und Umsetzung von Standardsetzung in den Bereichen Prävention, Intervention und Aufarbeitung sowie Auflösung korrespondierender Herausforderungen in den Bereichen Qualifizierung, Zertifizierung sowie Evaluation und Audit, bis diese Kompetenzen in den Aufgabenbereich des Zentrums für Safe Sport übergehen
  • Kurzfristige Bereitstellung von zertifizierten Expertenpools für Risikoanalysen, Untersuchungen, Mediations- und Streitbeilegungsverfahren sowie Aufarbeitungsprozessen, bis diese Kompetenzen in den Aufgabenbereich des Zentrums für Safe Sport übergehen
  • Konsequente Umsetzung des Zukunftsplans Safe Sport von DOSB und dsj, der eine Vielzahl der o.g. Anliegen in den Handlungsfeldern Themenfeldentwicklung (1), Struktur (2), rechtliche Rahmenbedingungen (3), Qualifizierung (4), Beratung (5), Netzwerk (6), Wissensmanagement (7) sowie Evaluation und Monitoring (8) umfasst
  • Fortlaufend transparente Berichterstattung zur Umsetzung des Zukunftsplans als strategisches Rahmenwerk des organisierten Sports
  • Enge und gelingende Koordinierung zwischen sportinternen Initiativen wie der Umsetzung des Zukunftsplans und dem Aufbau des Zentrums für Safe Sport, damit einhergehend
    • Klärung von Aufgaben- und Kompetenzverteilungen zwischen den verschiedenen Stellen und Ebenen des organisierten Sports einerseits sowie externen Akteuren wie unabhängigen Beratungsstellen und dem Zentrum für Safe Sport andererseits
    • Besondere Berücksichtigung der herausragenden Rolle von Landessportbünden mit Potenzial zu „regionalen Integritätshubs“ bzw. „Landeskompetenzzentren“
    • Normierung dieser Aufgabenverteilung innerhalb des Safe Sport Codes
  • Hebung von Synergiepotenzialen durch umfassende Berücksichtigung von parallelen bzw. ähnlich gelagerten Handlungssträngen im Umgang mit weiteren, verwandten Integritätsrisiken („Harmonisierung der Integritäts-Governance im Sport in Deutschland“)
  • Forschungsförderung im Themenfeld, inkl. ländervergleichender Governance-Forschung zum Umgang mit Integritäts- und Menschenrechtsrisiken im Sport sowie Wirksamkeitsmessungen von Schutzmaßnahmen

3. Interpersonale Gewalt im Sport: Risikofaktoren, Prävalenz und Umgang im Sport

Innerhalb des Sports bestehen systemimmanente strukturelle wie kulturelle Risikofaktoren, die die Ausübung von Gewalt begünstigen bzw. sich nachteilig auf einen betroffenenzentrierten und wirksamen Umgang mit Meldungen und Vorfällen auswirken können (s. Zusammenfassung):

  • Geschlechterverhältnisse und Heteronormativität
  • Macht-, Hierarchie- und Abhängigkeitsverhältnisse
  • Vertrauen, Nähe, Rituale und unklare Grenzen
  • Erfolgsorientierung und professionalisierte Strukturen
  • Ehrenamtlichkeit

Im Rahmen der Safe Sport-Studie (2016) gaben 37 % befragten Kaderathlet*innen an, Formen von sexualisierter Gewalt im Kontext des Sports erfahren zu haben, 87 % gaben Formen von psychologischer Gewalt an und 29 % körperliche Gewalt. Abseits vermeintlich leichter Gewaltformen, wie etwa verbale sexualisierte Bemerkungen, haben 12 % der Athlet*innen – 7 % der Männer und 16 % der Frauen – schwere Formen von sexualisierter Gewalt im Kontext des Sports erlebt, also z.B. sexuellen Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, unerwünschte sexuelle Berührungen am Körper oder wiederholte sexuelle Belästigungen. Diese schweren Formen sexualisierter Gewalt können auch eine strafrechtliche Relevanz haben.

22 % der Athlet*innen – 20 % der Männer und 25 % der Frauen – gaben zudem an, schwere Formen von psychischer Gewalt im Sport erfahren zu haben. Darunter fallen z.B. Drohungen, aus dem Team geworfen zu werden, Aufforderungen, gewichtsreduzierende oder leistungssteigernde Substanzen einzunehmen, oder wiederholt gedemütigt zu werden. Fast 20 % der befragten Athlet*innen – 21 % der Männer und 15 % der Frauen – gaben an, schwere Formen von körperlicher Gewalt im Kontext des Sports erfahren zu haben. Das bedeutet zum Beispiel, geschüttelt, geschlagen oder gewürgt worden zu sein.

Die Studie SicherImSport aus 2021 mit Prävalenzdaten (s. Factsheet) aus dem Breitensportkontext verdeutlicht, dass 63 % der Befragten im Kontext des Vereinssports von psychischer, 37 % von physischer, 26 % von sexualisierter Gewalt ohne Körperkontakt, 19 % von sexualisierter Gewalt mit Körperkontakt und 15 % von Vernachlässigung berichten. 45 % gaben an, mindestens zwei Formen von Gewalt erfahren zu haben. Frauen sind dabei häufiger betroffen als Männer, Personen mit nicht-heterosexueller Orientierung häufiger als solche mit heterosexueller Orientierung. Je höher das Leistungsniveau oder je umfangreicher die Trainingsumfänge, desto höher scheint die Gewaltbetroffenheit im Sportkontext zu liegen.

Die Vereinsmitglieder sind bei Beginn oder Auftreten der Gewalterfahrungen überwiegend minderjährig. Die Übergriffe dauern vielfach bis ins Erwachsenenalter an. Ca. 50 % gaben an, mit niemandem über die Erfahrungen gesprochen zu haben. In ca. einem Drittel der Fälle wusste der Verein nichts von den Vorfällen, Verbände noch seltener. Wenn die Erfahrungen geteilt wurden, erfolgte lediglich in der Hälfte der Fälle angemessene Unterstützung.

Die quantitativen Erhebungen werden um qualitative Befunde aus dem europäischen Forschungsprojekt VOICE ergänzt und zeigen eindrücklich auf, wie schwer sexualisierte Gewalt- und Missbrauchserfahrungen betroffene Athlet*innen belasten können. Dabei wird deutlich, dass die Betroffenen mitunter ihr Leben lang unter den Gewalt- und Missbrauchserfahrungen aus dem Sport leiden und ihnen schweres Unrecht widerfahren ist, wenn sie etwa von den Sportorganisationen keine Unterstützung bei der Offenlegung von Missbrauch erfuhren oder mit Beschwichtigungen hingehalten wurden.

Die Mehrheit der befragten Verbände im SicherImSport-Projekt haben wesentliche Schutzmaßnahmen verankert, z.B. Ansprechpersonen benannt. Hinweise auf externe Stellen sind bei mehr als der Hälfte der befragten Verbände auffindbar. Insbesondere der Präventionsarbeit wird hohe Bedeutung beigemessen. In diesem Handlungsfeld hat der organisierte Sport in den vergangenen Jahren, etwa durch Einführung der Stufenmodelle, auch die höchste Handlungssicherheit erlangt.

Maßnahmen im Bereich Intervention und Aufarbeitung fehlen in beträchtlichem Maß; ähnlicher Handlungsbedarf besteht im Kontext der Erstellung von verbandsspezifischen Risikoanalysen. Fast 60 % wünschen sich Unterstützung beim Umgang mit Meldungen und Vorfällen, die Hälfte benötigt Unterstützung bei der Erstellung von Interventionsplänen und Risikoanalysen. Nur etwas mehr als 10 % der Verbände verfügen über Risikoanalysen oder Aufarbeitungskonzepte. Ein großer Teil der Vereine in Deutschland (fast 40 %) gibt in der 8. Welle des Sportentwicklungsberichts (2020-2022) an, sich gar nicht oder eher nicht im Bereich Kinderschutz und Prävention sexualisierter Gewalt zu engagieren.

Die Auswertungen im Rahmen der Safe Sport-Studie zeigen, dass für die Spitzenverbände strukturelle Netzwerkressourcen besonders wichtig sind, wenn es um die Entwicklung von Schutzmaßnahmen gegen Gewalt geht. So haben z.B. diejenigen Spitzenverbände, die für die Prävention sexualisierter Gewalt Netzwerke mit anderen, auch externen Organisationen gebildet haben, höchst signifikant mehr Schutzmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt entwickelt als solche Verbände, die sich nicht in solchen Kooperationsnetzwerken befinden. Es scheint, als erhielten die Verbände durch solche Kooperationen – auch mit externen Akteuren – wichtige Unterstützung für die Entwicklung von internen Schutzmaßnahmen gegen Gewalt.

Die von den Mitgliedsorganisationen des DOSB benannten Beauftragten für Probleme im Bereich der (sexualisierten) Gewalt entwickeln sich in den Verbänden zu Anlaufstellen für Beschwerden und Verdachtsäußerungen. Die Einrichtung dieser Positionen scheint somit ein bedeutsamer und konsequenter Schritt in der Bearbeitung des Problemfelds zu sein. Die Beauftragten leisten wichtige Arbeit dafür, dass die Verbände im Kampf gegen Gewalt und Missbrauch voranschreiten.

Die Ergebnisse des Safe Sport-Projekts zeigen allerdings auch, dass ihre Aufgaben sehr komplex und ihre Positionen ein schwieriger Balanceakt sind, sodass die Beauftragten mitunter in interne Konflikte geraten, wenn z.B. die Führung des Verbandes ihnen bei der Bearbeitung von Fällen nicht genug den Rücken stärkt. Selbst wenn die Ansprechpersonen der Integrität und Vertraulichkeit höchstmögliche Priorität einräumen, können sie in problematische Konstellationen, gar in Interessenkonflikte geraten und in Abhängigkeitsverhältnissen stehen. Auch eine umfassende Aufarbeitung von vergangenen Fällen scheint von den internen Ansprechpersonen allein nicht zu leisten zu sein.

Im Falle einer Meldung zu einem Vorfall, eines Verdachts oder nur einer geäußerten Vermutung sind außerdem Beteiligte wie etwa Vorstandspersonen, Trainer*innen oder sonstige Ansprechpersonen im organisierten Sport meist sofort sekundär mitbetroffen: So können sie in interne Macht- und Abhängigkeitsdynamiken, sonstige Beziehungsgeflechte und damit in Interessenkonflikte verwickelt sein. Diese können einer neutralen, effektiven und unabhängigen Bearbeitung und Beurteilung von Fällen schaden, denen schwerwiegendes Fehlverhalten zu Grunde liegt.

Die vom europäischen Projekt VOICE entwickelten Good Practice-Guidelines für den Umgang mit Fällen im Sport verweisen zudem darauf, wie wichtig unabhängige Anlaufstellen für Betroffene im Sport sind, da das Vertrauen der Betroffenen in eine unabhängige und ernstgemeinte Unterstützung seitens der Sportorganisationen aufgrund der Missbrauchserfahrungen oftmals zu sehr erschüttert ist. Betroffene setzen vielfach wenig Vertrauen in Ansprechstellen, die innerhalb des organisierten Sports angesiedelt sind.

Viele direkt und indirekt Betroffene schrecken davor zurück, sich beim eigenen Verband oder dem Sport zugeordneten Ombudsstellen zu melden. Sie haben beispielsweise Angst davor, kein Gehör zu finden, nicht geschützt zu werden oder nicht anonym bleiben zu können. Auch aus anderen Tatkontexten wissen wir um die entscheidende Rolle von Vertraulichkeit und Glaubwürdigkeit, ohne die die berechtigte Sorge besteht, mit einer Meldung die Kontrolle zu verlieren und ggf. gegen den eigenen Willen geoutet zu werden. Betroffene fürchten ferner, dass man ihnen nicht glaubt, dass nicht gehandelt wird oder dass sie entstehende Konsequenzen für die Meldung von (Verdachts-)Fällen allein tragen müssen.

4. Unabhängiges Zentrum für Safe Sport in einem übergreifenden Regelungssystem

Im Herbst 2020 fand ein Hearing der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs zum Thema Missbrauch im Sport statt. Die eindrücklichen Schilderungen von Betroffenen bedeuteten für Athleten Deutschland den Startschuss für das intensive Engagement im Bereich Safe Sport. Im Februar 2021 veröffentlichten wir unser Impulspapier für ein unabhängiges Zentrum für Safe Sport, das von Betroffenen, Politik, Wissenschaft und Praxis viel Zuspruch erfuhr (s. detaillierte Entwicklungen).

Im Lichte der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der systemimmanenten Herausforderungen ergibt sich – analog zu den Entwicklungen im Ausland, etwa in den USA, Kanada, der Schweiz oder Australien – die Notwendigkeit einer unabhängigen und zentralen Struktur: ein unabhängiges Zentrum für Safe Sport. Diese Organisation soll u.a. dort Kompetenzen innehaben, wo unabhängige und/oder zentrale Aufgabenerledigung geboten ist, diese also nicht von sportinternen Stellen abgedeckt werden können bzw. sollen.

Sowohl die Studienlage als auch unsere tägliche Arbeit im Umgang mit Gewaltfällen im Sport führt uns immer wieder vor Augen, dass unklaren Melde- und Verfahrenswegen, fehlenden Handlungsbefugnissen und unzureichender Fallbearbeitung aufgrund fehlenden Willens oder Könnens Einhalt geboten werden muss.

Die Befugnisse des Zentrums können z.B. sein:

  • Übergeordnete Aufgaben in den Bereichen strategische Steuerung des Handlungsfelds, Standardsetzung, Qualifizierung, Zertifizierung, Evaluation, Audit und Monitoring entlang der Säulen Prävention, Intervention und Aufarbeitung
  • Aufbau einer einheitlichen Verfahrensweise nach dem Safe Sport Code, die u.a. ein Hinweisgeber- und Meldesystem, verschiedene Szenarien für Meldungseingänge, Zuständigkeitsprüfungen, harmonisierte und einheitliche Abläufe, z.B. an den Schnittstellen zwischen den Sportorganisationen und dem Zentrum, sowie nachgeordnete Verfahrensabläufe für Untersuchungs-, Sanktions- bzw. Mediations- sowie Rechtsmittelverfahren umfasst
  • Abgetrennte Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Betroffene, aber auch für ratsuchende Dritte wie Hinweisgebende, Vereine und/oder Verbände, v.a. im Interventionsfall
  • Verpflichtung von Sportorganisationen zu Aufarbeitungsprozessen und externe Unterstützung bei der Durchführung dieser Prozesse

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) handelte rasch und beauftragte die Durchführung einer Machbarkeitsstudie, die Anfang 2022 den Bedarf eines Zentrums für Safe Sport bestätigte. Die neue Regierungskoalition bekannte sich zur Schaffung des Zentrums im Koalitionsvertrag Ende 2021. Athleten Deutschland nahm seine unabhängige Anlaufstelle Anlauf gegen Gewalt im Mai 2022 in Betrieb.

Im August 2022 befürwortete der organisierte Sport den Aufbau eines unabhängigen Zentrums für Safe Sport nach einem umfassenden Dialogprozess. Zudem entstand unter der Federführung der dsj ein Zukunftsplan Safe Sport, um die strategische Handlungsfähigkeit des organisierten Sports im Handlungsfeld zu erhöhen.

Der im November 2022, u.a. von Bund und Ländern gegründete Safe Sport e.V. eröffnete im Sommer 2023 eine weitere unabhängige Anlaufstelle für Gewalt im Sport, sodass nun auch Ratsuchenden aus dem Breitensport ein unabhängiges Hilfs- und Beratungsangebot zur Verfügung steht.

Die Bundesregierung initiierte im Dezember 2022 einen breit angelegten Stakeholderprozess zum Zentrum für Safe Sport, an dessen Ende im August 2023 eine Roadmap inklusive Aufgabenportfolio der neuen Organisation stand. Über 90 Prozent der mehr als 30 Einzelaufgaben decken sich grundsätzlich mit unseren Anregungen und Wünschen aus vorangegangenen Positionspapieren und Stellungnahmen.

DOSB und Athleten Deutschland beauftragten zudem im Rahmen des Stakeholderprozesses eine Kanzlei, um die rechtlichen Grundlagen für eine effektive Aufgabenwahrnehmung des Zentrums sowie einen Entwurf des Safe Sport Codes erarbeiten zu lassen. Die Ergebnisse des Gutachtens und der initiale Aufschlag des Safe Sport Codes Code liegen seit vergangenem Monat final vor und bereichern idealerweise den weiteren Aufbauprozess.

Klar ist: Das Zentrum für Safe Sport kann nur den Grundstein für übergeordnete, ganzheitliche Reformbemühungen inner- und außerhalb des Sports legen, um Menschen, Organisationen und Wettbewerbe im Spitzen- wie im Breitensport bestmöglich zu schützen. Wichtig wird sein, eine aufeinander abgestimmte, effiziente und effektive Integritätsarchitektur zu schaffen, die bereits bestehende sportinterne Strukturen weiter optimiert und um unabhängige Schutzmechanismen ergänzt, etwa gebündelt in Form einer nationalen Integritätsagentur. In einem solchen System müssen verbindliche Verfahrensstandards an den Schnittstellen zwischen sportinternen und sportexternen Stellen definiert werden und festgelegte Konsequenzen auf defizitäre Strukturen und Fehlverhalten folgen.

5. Angebot von Anlauf gegen Gewalt

Um neben dem nötigen, aber zeit- und ressourcenintensiven Paradigmenwechsel durch das Zentrum für Safe Sport auf kurzfristige Bedarfe von Betroffenen zu reagieren, initiierte Athleten Deutschland die unabhängige Beratungsstelle Anlauf gegen Gewalt für Betroffene von interpersonaler Gewalt und Missbrauch im Spitzensport. Sie nahm im Mai 2022 den Betrieb auf und erhält seitdem bis zu mehrere Kontaktanfragen pro Woche.

Aktive und ehemalige Bundeskaderathlet*innen können die Anlaufstelle unter 0800 90 90 444 oder kontakt@anlauf-gegen-gewalt.org kontaktieren, sollten sie physische, psychische und/oder sexualisierte Gewalt im Sportkontext erfahren haben. Die telefonischen Sprechzeiten sind montags, mittwochs und freitags von 9 bis 13 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 16:00 bis 20:00 Uhr. Der telefonische Erstkontakt findet anonym mit Fachkräften des Vereins N.I.N.A. e.V., Träger des bundesweiten “Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch”, statt. Das N.I.N.A.-Team wurde für die Besonderheiten des Spitzensports sensibilisiert und mit der Lebenswelt der Bundeskaderathlet*innen vertraut gemacht.

Bei schriftlicher Kontaktaufnahme erhalten Ratsuchende zeitnah Rückmeldung. Die schriftliche Kontaktaufnahme wird direkt von den mittlerweile drei Ansprechpartnerinnen von Anlauf gegen Gewalt beantwortet. Sie sind Expertinnen für sexualisierte, psychische und physische Gewalt. Betroffenen steht zudem die Möglichkeit offen, von den Ansprechpersonen längerfristig begleitet und unterstützt zu werden.

Zudem bietet Anlauf gegen Gewalt den Betroffenen die Möglichkeit, eine rechtliche und/oder psychotherapeutische Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Die rechtliche Beratung wird durch zwei spezialisierte Kanzleien durchgeführt, die langjährige Erfahrung in der Beratung von Betroffenen vorweisen. Die psychotherapeutische Unterstützung leistet eine psychologische Psychotherapeutin und Traumatherapeutin. Minderjährige können von einer Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie betreut werden. Über die Netzwerke MentalGestärkt und Athletes in Mind können bei Bedarf weitere Therapeut*innen aktiviert und damit nachgelagert wohnortnahe psychologische oder psychotherapeutische Betreuung vermittelt werden.

Anlauf gegen Gewalt zeichnet aus, dass es sich um eine vom Sport unabhängige Beratungsstelle handelt, deren Ansprechpersonen jedoch über umfassende Kenntnis des Sportsystems, seiner Strukturen und Ansprechstellen verfügen und die sportspezifischen Risiken wie Strukturen kennen. Im Vergleich zu reinen Erst- oder Verweisberatungsstellen muss es bei Anlauf gegen Gewalt nicht beim Erstkontakt oder der Erstberatung bleiben.

Auf Wunsch von Betroffenen besteht die Möglichkeit einer längerfristigen Unterstützung in der weiteren Fallbegleitung. Die persönlichen Wünsche und Grenzen der Betroffenen sind dabei handlungsleitend. Dieses Angebot geht selbstredend mit einer höheren Arbeitsintensität einher und konnte in der Vergangenheit zum Beispiel zu mehr als einem Dutzend Kontaktpunkten pro Fall sowie zur positiven Klärung von Vorfällen -teils durch Kontaktaufnahmen und Bearbeitungsprozesse mit Verbandsstellen -führen.

In der Fallbearbeitung werden jedoch auch immer wieder die Grenzen des Systems offenbart, da Betroffene wenig Vertrauen in das System setzen, dort erfolglose Offenlegungsversuche hatten, nach wie vor Gefälle innerhalb des Systems in der Fallbearbeitung zu beobachten sind und bindende Regelwerke für unabhängige Melde-, Untersuchungs- und Sanktionsmechanismen fehlen. Betroffene stufen das breite und individuell anpassbare Angebotsportfolio von Anlauf gegen Gewalt als positiv und vertrauensbildend ein. Anlauf gegen Gewalt erhält auch von Ansprechpersonen innerhalb des Sportsystems und von Verbänden positive Rückmeldungen; teils auch Anfragen mit Beratungs- und Informationsbedarf.

Anlauf gegen Gewalt begegnet dem kurzfristigen Handlungsbedarf, Betroffenen im Spitzensport eine unabhängige Anlaufstelle zur Verfügung zu stellen. Die Anlaufstelle bietet ihnen parteiische Unterstützungsleistungen, kann aber die strukturellen und systemischen Defizite im Handlungsfeld Safe Sport nicht auflösen. Sie ersetzt damit nicht den Aufbau eines unabhängigen Zentrums für Safe Sport.

6. Evaluation von Anlauf gegen Gewalt

Nach fast zwei Jahren haben sich inzwischen weit mehr als 200 Ratsuchende an Anlauf gegen Gewalt gewandt. Athleten Deutschland lässt die Arbeit der unabhängigen Anlaufstelle Anlauf gegen Gewalt fortlaufend wissenschaftlich begleiten. Die wissenschaftliche Begleitung wurde durch das Heidelberger Institut für Sozial- und Verhaltenswissenschaften e.V., An-Institut der SRH Hochschule Heidelberg, durchgeführt. Die Kernergebnisse der Jahresevaluation im Berichtszeitraum von 16. Mai 2022 bis 15. Mai 2023:

  • Unter den 153 Ratsuchenden waren 58 gewaltbetroffene Personen (46,4 %) und 58 Personen, die Gewalt im Leistungssport beobachteten, vermuteten und/oder um die Gewalterfahrung Dritter wussten (nachfolgend Unterstützer*innen genannt) (46,4 %) (N = 125).
  • Etwa die Hälfte der Hilfegesuche stammt von Bundeskaderathlet*innen (55,3 %) (Aktive: 30,9%, Ehemalige: 24,4 %).
  • Betroffene erleben in der Regel mehrere Formen von Gewalt (N = 110): Psychische Gewalt (75,5 %), Grenzverletzung (63,6 %), sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt (35,5 %), Vernachlässigung (28,2 %), sexualisierte Gewalt mit Körperkontakt (27,3 %), digitale Gewalt (17,3 %), Grooming (16,4 %), körperliche Gewalt (10 %), Diskriminierung (2,7 %). Die Ratsuchenden berichten mehrheitlich von wiederkehrenden Gewalterfahrungen im Sport.
  • Ein nennenswerter Anteil der Hilfegesuche bezieht sich auf Gewaltwiderfahrnisse in Kindheit und Jugend (44 %) (N = 116) sowie auf Gewalt, die zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme mit der Anlauf- und Beratungsstelle noch stattfindet (22 %) (N = 118). Somit wird Anlauf gegen Gewalt eine bedeutende Funktion für den Kinder- und Jugendschutz im Leistungssport zuteil.
  • Die Gewalt wurde / wird zumeist durch Männer (85,5 %) (N = 114) sowie durch Einzelpersonen (79,1 %) (N = 125) in Trainer*innenfunktion (79,6 %) (N = 108) verübt.
  • Die Betroffenen heben häufig hervor, dass Mitwissende durch Geheimhaltung / Vertuschung eine Fortführung der Gewalthandlungen ermöglich(t)en. Dabei wird auch auf die Problematik der Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse des Leistungssportsystems verwiesen. Diese spiegeln sich nicht zuletzt in den berichteten Offenlegungsversuchen wider (53,3 %) (N = 107), die infolge von Ignoranz, Bagatellisierung und/oder Schuldzuweisungen scheiterten.
  • Die meisten Ratsuchenden suchen mit ihrer Kontaktaufnahme zu Anlauf gegen Gewalt erstmals Hilfe (81 %) (N = 116).
  • Etwa vier Fünftel der Ratsuchenden (77,8 %) (N = 108) berichtet Gewalt gegen Mädchen und Frauen.
  • Der Anteil dokumentierter Gewalt gegen Jungen und Männer hat sich binnen eines halben Jahres versiebenfacht. Diese Entwicklung ist als Erfolg von Anlauf gegen Gewalt anzuerkennen, da die Offenlegungshemmnisse für Jungen und Männer im Leistungssport besonders groß sind.

7. Relevante sportpolitische Entwicklungen und Veröffentlichungen im Themenfeld

  • Dez 10: Beschluss der DOSB-Mitgliederversammlung – “Münchener Erklärung”
  • Nov 16: Studie Safe Sport zu Missbrauch im Spitzensport
  • Aug 17: Position der dsj mit Forderung nach besseren Rahmenbedingungen für Kinderschutz im Sport
  • Okt 18: Veröffentlichung des dsj-Stufenmodells
  • Dez 18: Beschluss der DOSB-Mitgliederversammlung zum Ausbau von Prävention und Intervention
  • Dez 19: Bekenntnis der DOSB-Mitgliederversammlung zu Richtlinien und Qualitätsstandards des dsj-Stufenmodells
  • Okt 20:  Hearing der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs zum Tatkontext Sport
  • Nov 20: Verweis auf die Achtung der Menschenrechte als Grundlage für einen integren Sport bei der 44. Sportministerkonferenz der Länder
  • Nov 20: Veröffentlichung des aktualisierten Leitfadens Safe Sport für Sportvereine und -verbände
  • Dez 20: Beschluss der DOSB-Mitgliederversammlung zum DOSB-Stufenmodell
  • Feb 21: Impulspapier von Athleten Deutschland für das unabhängige Zentrum für Safe Sport
  • Feb 21: Anhörung im Sportausschuss des Deutschen Bundestages zu Chemnitzer Fällen im Turnen
  • März 21: Start des Change-Prozesses „Leistung mit Respekt“ im Turnerbund (DTB)
  • April 21: Veröffentlichung der DFB-Menschenrechts-Policy auf Basis der UNLP
  • Mai 21: Breite Unterstützung für das Zentrum für Safe Sport durch Fraktionen, Wissenschaft, Praxis und Verbände im Rahmen einer Anhörung des Sportausschusses im Deutschen Bundestag zum Thema Safe Sport
  • Aug 21: Konstituierung des Betroffenenbeirats der Reiterlichen Vereinigung (FN)
  • Nov 21: Aufnahme des Zentrums für Safe Sport in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung
  • Nov 21:  Zusammenfassung der wesentlichen Entwicklungen ein Jahr nach dem Hearing der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs zum Tatkontext Sport
  • Dez 21: Positionspapier von Athleten Deutschland mit Vorschlägen zur Neuaufstellung Integritäts-Governance im deutschen Sportsystem mit einer nationalen Integritätsagentur
  • Dez 21: Ankündigung von Athleten Deutschland zum Aufbau von unabhängiger Anlaufstelle bei Gewalt im Spitzensport
  • Jan 22: Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie zum Zentrum für Safe Sport
  • Feb 22:  Analyse der Machbarkeitsstudie zum Zentrum durch Athleten Deutschland
  • Feb 22: Gründung eines Betroffenenrats im Landessportbund NRW
  • Mai 22: Inbetriebnahme der Anlaufstelle „Anlauf gegen Gewalt“ durch Athleten Deutschland
  • Mai 22: Positionspapier von Athleten Deutschland zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in Sportverbänden in Deutschland
  • Mai 22: Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Deutschen Bundestag zu „Menschenrechte und Sport“ mit Stellungnahmen von    Athleten Deutschland, dem DBS, dem Zentrum für Menschenrechte und Sport, dem Centre for Sport and Human Rights, Human Rights Watch sowie der ILO
  • Mai 22: Studie „On your marks, set… Stop Sextortion in Sport“ von Transparency International zu Sextortion und sexuellem Missbrauch im Sport
  • Juni 22: Ankündigung des DOSB, eine Menschenrechtsstrategie zu entwickeln
  • Juli 22: Folgevereinbarung des DOSB mit BMFSFJ für künftige Zahlungen in Ergänzendes Hilfesystem (EHS)
  • Aug 22: Befürwortende Haltung des DOSB zum Zentrum für Safe Sport
  • Aug 22:  Beschluss der Sportministerkonferenz zur anteiligen Finanzierung am Zentrum
  • Sep 22: StudieSicherImSport“ mit Daten zur Prävalenz im Breitensport
  • Sep 22: Studie der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs für den Tatkontext Sport sowie Reaktion von Athleten Deutschland
  • Nov 22: Gründung des „Safe Sport e.V. – Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene  sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Sport“
  • Dez 22: Veröffentlichung der Leitlinien zur Aufarbeitung von sexualisierter Belästigung und Gewalt der dsj
  • Dez 22: Resolution der DOSB-Mitgliederversammlung zum Zukunftsplan Safe Sport und Erklärung zur Aufarbeitung
  • Dez 22: Kickoff zum Stakeholderprozess des BMI für das Zentrum für Safe Sport
  • Jan 23: Start der Ad-hoc Ethik-Kommission und eines zentralen Hinweisgebersystems des DOSB
  • Jan 23: Einsetzung des DOSB-Menschenrechtsbeirats
  • Jan 23: Start der Aufarbeitungskommission beim HSV Weimar
  • März 23: Start der Aufarbeitungskommissionen im Schwimmsport und im Handball
  • März 23:    Positionspapier „Sport als sichere Heimat“ der Sportarbeitsgruppen der Bundestagsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP mit Bezügen zu Integritätsreformen und staatlicher Förderung für den Spitzensport
  • März 23: Anhörung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages zu Integrität und    Good Governance im Sport mit Stellungnahmen von Athleten Deutschland, DOSB und Transparency International
  • März 23:    Gespräch des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Deutschen Bundestag mit Athleten Deutschland und dem DOSB
  • April 23: Ankündigung einer Aufarbeitungskommission im Tennissport
  • April 23: Start der Erarbeitung eines Safe Sport Codes für olympische Spitzenverbände durch das Institut für Sportrecht an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS)
  • Juli 23: Inbetriebnahme der unabhängigen Anlaufstelle des Safe Sport e.V.
  • Juli 23: Gemeinsame Beauftragung von Athleten Deutschland und DOSB zur Erarbeitung rechtlicher Grundlagen für das Zentrum für Safe Sport sowie eines Safe Sport Codes im Rahmen des Stakeholderprozesses des BMI zum Zentrum
  • Aug 23: Veröffentlichung der Roadmap zum Aufbau des Zentrums für Safe Sport
  • Nov 23: Beschluss der DOSB-Menschenrechts-Policy
  • Dez 23: Beschluss des Zukunftsplan Safe Sport durch DOSB und dsj (Okt 23) als Gesamtstrategie des organisierten Sports
  • März 24: Veröffentlichung des Safe Sport Codes und des korrespondierenden Rechtsgutachtens für das Zentrum durch Athleten Deutschland und DOSB