Doping, Pressemitteilung, Schutz

Gemeinsames Treffen von NADA und Athleten Deutschland

Köln, 16. Juli 2019. Vertreter*innen von Athleten Deutschland und der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) trafen sich kürzlich zu einem gemeinsamen Austausch in Bonn. Anlass des Treffens war die Auswertung der aktuellen Erkenntnisse aus der „Operation Aderlass“ in Seefeld und Erfurt für das Dopingkontrollsystem und die Präventionsarbeit der NADA sowie die Auswirkungen auf die Athlet*innen in Deutschland.

Athleten Deutschland und die NADA sind sich einig, dass die vorliegenden Informationen zum anscheinend jahrelang systematisch betriebenen Blutdoping durch den Erfurter Arzt Mark S. weitreichende Konsequenzen für die nationale und internationale Anti-Doping-Arbeit haben. Beide Seiten betonen aber, dass die nun zu ergreifenden Maßnahmen umfassend sein und alle am Spitzensport Beteiligten einbeziehen müssen. Athlet*innen und Athletenbetreuer*innen, also Trainer*innen, Physiotherapeuten*innen, Ärzt*innen usw. sowie Funktionär*innen müssen gleichermaßen das Bekenntnis zum sauberen Sport ohne Doping regelmäßig erneuern, konsequent umsetzen und nachhaltig gestalten.

Das bedeutet konkret, dass der von der NADA implementierte Grundsatz von „Prävention und Kontrolle“ nicht nur für Athlet*innen zur Anwendung kommt, sondern auch Athletenbetreuer*innen im weitesten Sinne erfassen soll. NADA und Athleten Deutschland stimmen überein, dass dazu auch alle am Leistungssport beteiligten Spitzenfunktionär*innen und führende Verantwortungsträger*innen im Sportverband gehören. Dies ist für die Glaubwürdigkeit im Kampf gegen Doping unverzichtbar. Ziel von NADA und Athleten Deutschland ist es daher, einheitliche und valide Standards für Athletenbetreuer*innen und die Sportverbände zu etablieren. Im Hinblick auf die Entsendung von betreuendem Personal zu großen internationalen Sportveranstaltungen strebt die NADA an, dass zukünftig „Unbedenklichkeits-Checks“ für Athletenbetreuer*innen im Bereich Anti-Doping durchgeführt werden sollten, bevor eine Nominierung des Athletenbetreuers/ der Athletenbetreuerin z.B. für die Olympischen Spiele erfolgen kann. Diese Prüfung erweitert die bestehende Praxis von Ehren-und Verpflichtungserklärungen und dient dem Zweck, Athlet*innen und Athletenbetreuer*innen insoweit gleich zu behandeln. Die NADA wird unter Einbeziehung von Athleten Deutschland die Federführung bei der Erarbeitung von Konzept-und Umsetzungsansätzen übernehmen und auf die zuständigen Ansprechpartner*innen beim Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat (BMI) sowie dem Deutschen Olympischer Sportbund (DOSB) zugehen.